
Eine der häufigsten Fragen, die uns gestellt wird, ist, ob unsere Betreuungskräfte tatsächlich 24 Stunden am Tag im Einsatz sind. Hier möchten wir transparent erklären, wie die Arbeitszeiten, Pausenzeiten und Ruhephasen unserer Betreuungskräfte geregelt sind, um sowohl die Bedürfnisse der Pflegebedürftigen als auch die Rechte der Betreuungskräfte zu berücksichtigen.
Rund-um-die-Uhr-Betreuung bedeutet nicht 24-Stunden-Arbeit
Unsere Betreuungskräfte sind zwar rund um die Uhr ansprechbar, das bedeutet jedoch nicht, dass sie 24 Stunden am Tag arbeiten. Auch Betreuungskräfte benötigen ausreichend Zeit, um sich auszuruhen und zu erholen. Die Arbeitszeit ist gesetzlich auf 40 Stunden pro Woche begrenzt, und wir legen großen Wert darauf, dass diese Vorgaben eingehalten werden.
Pausenzeiten und freier Tag
Um die Gesundheit und Leistungsfähigkeit unserer Betreuungskräfte zu gewährleisten, sind folgende Ruhezeiten festgelegt:
- Tägliche Pause: Jede Betreuungskraft hat Anspruch auf mindestens 3 Stunden Pause pro Tag, in der sie sich zurückziehen und erholen kann.
- Freier Tag pro Woche: Zusätzlich hat jede Betreuungskraft einen freien Tag pro Woche, an dem sie sich vollständig ausruhen und ihre Freizeit genießen kann.
Diese Regelungen sind nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern auch essenziell, um eine langfristige und zuverlässige Betreuung zu gewährleisten.
Nachtruhe und Schlafzeiten
Die Nachtruhezeit unserer Betreuungskräfte liegt in der Regel zwischen 22:00 und 6:00 Uhr. In dieser Zeit können sich die Betreuungskräfte erholen, um am nächsten Tag wieder voll einsatzfähig zu sein.
Ausnahmen:
In bestimmten Fällen, z. B. wenn der Pflegebedürftige nachts Unterstützung benötigt, können Betreuungskräfte Nachteinsätze übernehmen. Dabei stehen sie nachts 2-3 Mal auf, um Hilfe zu leisten. Dies geschieht jedoch nur unter folgenden Voraussetzungen:
- Die Betreuungskraft wird vorab informiert und erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden.
- Es wird sichergestellt, dass die Betreuungskraft am nächsten Tag ausreichend Zeit zur Erholung hat.
Aus unserer Erfahrung wissen wir, dass Betreuungskräfte, die nachts mehrmals aufstehen und tagsüber keinen Schlafausgleich erhalten, langfristig nicht bei einem Patienten bleiben können. Daher achten wir sorgfältig auf die Einhaltung von Ruhezeiten und die Gesundheit unserer Mitarbeiterinnen.
Sicherheit durch Zusammenwohnen
Das Zusammenwohnen mit der Betreuungskraft gibt Ihnen die Sicherheit, dass immer jemand in der Nähe ist, falls unerwartet Hilfe benötigt wird. Auch wenn die Betreuungskraft nachts schläft oder ihre Pausenzeiten einhält, ist sie in Notfällen ansprechbar und kann schnell reagieren.
Häufige Fragen
Müssen Betreuungskräfte wirklich 24 Stunden arbeiten?
Nein. Die Arbeitszeit ist auf 40 Stunden pro Woche begrenzt, und es gibt feste Ruhezeiten, Pausenzeiten und einen freien Tag pro Woche.
Wie lange dauern die täglichen Pausenzeiten?
Jede Betreuungskraft hat Anspruch auf mindestens 3 Stunden Pause pro Tag, in der sie sich erholen kann.
Haben die Betreuungskräfte einen freien Tag pro Woche?
Ja, jede Betreuungskraft hat einen freien Tag pro Woche, an dem sie sich vollständig ausruhen kann.
Was passiert, wenn nachts Hilfe benötigt wird?
In solchen Fällen können Betreuungskräfte nachts aufstehen, sofern sie vorab informiert wurden und damit einverstanden sind.