* Kann ich die Dienstleistungen mit der Krankenkasse bzw. Pflegekasse abrechnen?

Pflegekraft
24h Pflege aus Polen

Bei unserem Kooperationspartner handelt es sich um ein osteuropäisches Pflegeunternehmen, welches uns bei Bedarf Pflege-, und Betreuungskräfte entsendet. Eine Abrechnung als so genannte „Pflegesachleistung“ über die Pflegekasse ist zurzeit nicht möglich. Ihr Pflegegeld, je nach Pflegegrad, erhalten Sie selbstverständlich weiterhin durch Ihre Pflegekasse. Ausnahme ist die Berufsgenossenschaft, hier werden die Kosten in vollem Umfang übernommen. Wir arbeiten auch mit der Berufsgenossenschaft zusammen. Bei Patienten die durch einen Arbeitsunfall auf Hilfe angewiesen sind, werden die Kosten für unsere Dienstleistungen durch die Berufsgenossenschaft in vollem Umfang übernommen.

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