Überblick und Leistungen von Pflegegrad 0 bis 5
Pflegegrad 0 (nicht offiziell, aber oft gebraucht)
Für wen? Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz, z. B. bei beginnender Demenz, die (noch) keinen offiziellen Pflegegrad erhalten haben.
Leistungen:
- Bis zu 125 € monatlich als Entlastungsbetrag für Betreuung, Haushalt etc.
- Zugang zu Pflegeberatung
- Schulungen für Angehörige
- Teilweise Übernahme von Pflegehilfsmitteln (auf Antrag)
Pflegegrad 1 (12,5 bis unter 27 Punkte)
Für wen? Leichte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit, z. B. im Haushalt, bei Organisation, bei Demenz beginn oder Gehschwäche.
Leistungen:
- 125 € Entlastungsbetrag monatlich
- 40 € für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (z. B. Handschuhe, Desinfektion)
- Wohnraumanpassung bis 4.000 € (z. B. Haltegriffe, begehbare Dusche)
- Pflegeberatung und Pflegekurse für Angehörige
- Kein Pflegegeld, keine Pflegesachleistungen
Pflegegrad 2 (27 bis unter 47,5 Punkte)
Für wen? Deutlich eingeschränkte Selbstständigkeit, z. B. bei Körperpflege, Mobilität, Medikamentenversorgung.
Leistungen zu Hause:
- Pflegegeld: 347,00 €/Monat (bei Pflege durch Angehörige)
- Pflegesachleistung: 796,00 €/Monat (Pflegedienst)
- Kombinationsleistung möglich
- Entlastungsbetrag: 131,00 €/Monat
- Pflegehilfsmittel: 40,00 €/Monat
- Kurzzeitpflege: 1.854,00 €/Jahr
- Verhinderungspflege: 1.685,00 €/Jahr
- Tages- und Nachtpflege: 721,00 €/Monat
- Wohnraumanpassung bis 4.180 € (z. B. Haltegriffe, begehbare Dusche)
- Pflegeberatung und Pflegekurse für Angehörige
Pflegegrad 3 (47,5 bis unter 70 Punkte)
Für wen? Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit, z. B. umfassende Hilfe bei Körperpflege, Essen, Orientierung.
Leistungen zu Hause:
- Pflegegeld: 599,00 €/Monat
- Pflegesachleistung: 1.497,00 €/Monat
- Tages-/Nachtpflege: 1.357,00 €/Monat
- Weitere Leistungen wie bei PG 2, jedoch in höherem Umfang
Pflegegrad 4 (70 bis unter 90 Punkte)
Für wen? Schwerste Beeinträchtigung, z. B. rund um die Uhr Hilfe notwendig, auch bei geistiger/körperlicher Verfassung.
Leistungen zu Hause:
- Pflegegeld: 800,00 €/Monat
- Pflegesachleistung: 1.859,00 €/Monat
- Tages-/Nachtpflege: 1.685,00 €/Monat
- Entlastungsbetrag, Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege wie zuvor
Pflegegrad 5 (90 bis 100 Punkte)
Für wen? Menschen mit schwersten Einschränkungen und besonderen Anforderungen an die Pflege (z. B. bei Beatmung, schwerster Demenz, Pflege rund um die Uhr).
Leistungen zu Hause:
- Pflegegeld: 990,00 €/Monat
- Pflegesachleistung: 2.299,00 €/Monat
- Tages-/Nachtpflege: 2.085,00 €/Monat
- Weitere Leistungen wie bei Pflegegrad 4
Wichtig: Die genannten Beträge gelten ab 2025. Sie können sich durch gesetzliche Anpassungen verändern. Lassen Sie sich immer individuell beraten.
Die Bewertung von Pflegegrad
Der Fragebogen für den Pflegegrad kommt meistens im Rahmen des sogenannten MDK-Besuchs (heute heißt es Medizinischer Dienst oder MEDI-Dienst). Dabei wird eine Begutachtung gemacht – entweder zu Hause oder in einer Einrichtung. Es gibt keinen einheitlichen Papier-Fragebogen, den man einfach bekommt und ausfüllt. Aber:
Die Bewertung läuft nach einem offiziellen Punktesystem mit einem internen Prüfprotokoll (NBA – „Neues Begutachtungsassessment“).
Dieses System besteht aus 6 Bereichen (Modulen), in denen Punkte vergeben werden. Je nach Punktzahl wird dann ein Pflegegrad (1 bis 5) zugeteilt.
Hier sind die 6 Module im Überblick:
1. Mobilität (10%)
- Kann sich die Person selbstständig bewegen?
- z. B. im Bett drehen, aufstehen, gehen, Treppen steigen
2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten (15%)
- Erkennt die Person Orte, Personen, Tageszeiten?
- Kann sie sich mitteilen, Gespräche führen, Bedürfnisse äußern?
3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (15%)
- Gibt es Unruhe, Ängste, Aggressionen, nächtliche Unruhe?
- Muss jemand besonders betreut oder beruhigt werden?
4. Selbstversorgung (40%)
- Wie gut klappt Körperpflege, Anziehen, Essen, Trinken, Toilettengang?
5. Bewältigung von krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen (20%)
- Muss jemand Medikamente geben, Insulin spritzen, Verbände wechseln?
- Gibt es Arztbesuche, Therapien, Hilfsmittel, die jemand organisiert?
6. Alltagsgestaltung und soziale Kontakte (10%)
- Kann die Person den Tag selbst planen?
- Nimmt sie aktiv teil am Leben? Ist sie isoliert?
Wie wird bewertet?
In jedem Modul wird geschaut, wie viel Hilfe notwendig ist. Die Gutachterin oder der Gutachter vergibt Punkte (0–3):
- 0 Punkte: selbstständig
- 1 Punkt: überwiegend selbstständig
- 2 Punkte: überwiegend unselbstständig
- 3 Punkte: vollständig unselbstständig
Diese Punkte werden gewichtet und am Ende zu einer Gesamtpunktzahl addiert.
Pflegegrade nach Punkten | |
Pflegegrad | Punktebereich |
1 | 12,5 – <27 |
2 | 27 – <47,5 |
3 | 47,5 – <70 |
4 | 70 – <90 |
5 | 90 – 100 |
Pflegebedürftigkeit kann jede Familie betreffen – plötzlich oder schleichend.
Umso wichtiger ist es, gut informiert zu sein. Die Pflegegrade helfen dabei, den individuellen Unterstützungsbedarf realistisch einzuschätzen und passende Leistungen zu erhalten.
Wenn Sie sich unsicher sind, welcher Pflegegrad zutrifft oder ob sich ein Antrag lohnt, zögern Sie nicht, sich Hilfe zu holen.