Ärztliche Verordnung

Ärztliche Verordnung

Eine ärztliche Verordnung ist eine schriftliche Anweisung eines Arztes an eine Apotheke, ein Arzneimittel, ein Heilmittel oder ein Hilfsmittel an einen Patienten abzugeben. Die ärztliche Verordnung kann verschiedene Formen haben, je nachdem, ob das verordnete Mittel verschreibungspflichtig oder nicht verschreibungspflichtig ist, ob die Kosten von der Krankenkasse oder dem Patienten getragen werden und ob das Mittel besonderen gesetzlichen Regelungen unterliegt. Die ärztliche Verordnung muss bestimmte Angaben enthalten, wie zum Beispiel die Daten des Patienten, des Arztes und des verordneten Mittels. 

Eine ärztliche Verordnung ist nicht nur für Arzneimittel, sondern auch für Hilfsmittel, die Sie zu Hause brauchen, wie zum Beispiel:

  • Rollstühle, Rollatoren, Gehstöcke oder Elektromobile, die Ihnen die Mobilität erleichtern
  • Pflegebetten, Matratzen, Lagerungskissen oder Lifter, die Ihnen das Liegen und Aufstehen erleichtern
  • Inkontinenzmaterialien, Katheter, Stomaartikel oder Wundversorgungsmittel, die Ihnen die Hygiene und Versorgung erleichtern
  • Hörgeräte, Brillen, Lupen oder Sprachcomputer, die Ihnen die Kommunikation und Orientierung erleichtern
  • Blutzuckermessgeräte, Blutdruckmessgeräte, Inhalationsgeräte oder Sauerstoffgeräte, die Ihnen die Überwachung und Behandlung Ihrer Erkrankung erleichtern

Um diese Hilfsmittel zu erhalten, müssen Sie zuerst eine ärztliche Verordnung von Ihrem Arzt, Zahnarzt, oder Heilpraktiker bekommen. Diese Verordnung müssen Sie dann in einer Apotheke oder einem Sanitätshaus einlösen. Die Kosten für die Hilfsmittel werden in der Regel von Ihrer Krankenkasse oder Pflegekasse übernommen, wenn Sie die Voraussetzungen dafür erfüllen. Sie müssen dann nur eine geringe Zuzahlung leisten, die je nach Hilfsmittel zwischen 5 und 10 Euro liegt.

Viele Menschen wissen nicht, dass sie Anspruch auf diese Hilfsmittel haben und bezahlen sie aus eigener Tasche. Das kann sehr teuer werden, vor allem wenn Sie mehrere Hilfsmittel brauchen. Deshalb ist es wichtig, sich über die Möglichkeiten zu informieren und die ärztliche Verordnung zu nutzen. Sie können sich auch von einer Pflegeberatung oder Ihrer Krankenkasse beraten lassen, welche Hilfsmittel für Sie geeignet sind und wie Sie sie beantragen können.

Ein Beispiel ist auch für die Krankenfahrten

  • Sie sollten eine ärztliche Verordnung für die Krankenfahrt holen. Ihr Arzt oder Ihre Ärztin muss Ihnen eine Verordnung über die medizinische Notwendigkeit der Fahrt ausstellen. Die Verordnung sollte regulär vor der Beförderung ausgestellt werden. Nur in Ausnahmefällen, insbesondere in Notfällen, kann die Beförderung nachträglich verordnet werden.
  • Sie müssen die Genehmigung Ihrer Krankenkasse für die Krankenfahrt einholen (gilt nur für ambulante Behandlungen). Bei Fahrten zur ambulanten Behandlung ist vor der ersten Fahrt in den meisten Fällen eine Genehmigung durch Ihre Krankenkasse erforderlich. Sie müssen dazu die Verordnung Ihrer Krankenkasse vorlegen und einen Antrag auf Kostenübernahme stellen. Die Krankenkasse wird dann prüfen, ob die Voraussetzungen für die Kostenübernahme erfüllt sind.
  • Sie müssen das geeignete Beförderungsmittel für die Krankenfahrt wählen. Je nach Ihrem Gesundheitszustand und der Entfernung zum Behandlungsort können Sie verschiedene Beförderungsmittel nutzen, zum Beispiel öffentliche Verkehrsmittel, private Kraftfahrzeuge, Mietwagen, Taxen oder Liegemietwagen. Die Kosten für das Beförderungsmittel werden von Ihrer Krankenkasse ganz oder teilweise erstattet.
  • Sie müssen die Rechnungen oder Belege für die Krankenfahrt aufbewahren. Sie können sich am Behandlungsort eine Anwesenheitsbescheinigung ausstellen lassen und bei Ihrer Krankenkasse einen formlosen Antrag auf Erstattung der Fahrkosten stellen. Sie müssen dazu die Rechnungen oder Belege für das Beförderungsmittel und die Anwesenheitsbescheinigung Ihrer Krankenkasse vorlegen
  • Sie müssen eine gesetzliche Zuzahlung für die Krankenfahrt leisten. Die Zuzahlung beträgt 10 Prozent der Fahrtkosten, mindestens jedoch 5 Euro und höchstens 10 Euro pro Fahrt. Die Zuzahlung ist an den Leistungserbringer zu entrichten. Sie können sich von der Zuzahlung befreien lassen, wenn Sie bestimmte Einkommensgrenzen unterschreiten oder wenn Sie bereits 2 Prozent (bei chronisch Kranken 1 Prozent) Ihres Bruttoeinkommens an Zuzahlungen geleistet haben


Dieser Text basiert auf den folgenden Quellen:

Krankentransport auf Rezept: Wann gesetzliche Krankenkassen zahlen. https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/krankenversicherung/krankentransport-auf-rezept-wann-gesetzliche-krankenkassen-zahlen-33784.

Fahrkosten zu einer medizinischen Behandlung | gesund.bund.de. https://bing.com/search?q=Krankenfahrt+beantragen.


Bitte beachten Sie, dass dieser Text nur zu Informationszwecken dient und keine medizinische Beratung ersetzt. Sie sollten immer Ihren Arzt konsultieren, bevor Sie ein Hilfsmittel einnehmen oder absetzen. Ich bin kein Arzt und kann keine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit dieses Textes übernehmen. Dieser Text basiert auf den folgenden Quellen:


KRANKENFAHRTEN – INFO

Krankenfahrten

Krankenfahrten sind Fahrten, die ohne medizinisch-fachliche Betreuung mit öffentlichen Verkehrsmitteln, privaten Kraftfahrzeugen, Mietwagen oder Taxen durchgeführt werden. Sie sind von Krankentransporten zu unterscheiden, die eine medizinische Begleitung oder eine fachgerechte Lagerung erfordern. Die Kosten für Krankenfahrten werden unter bestimmten Voraussetzungen von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen.

Die Voraussetzungen für die Kostenübernahme sind

– Die Krankenfahrt muss im Zusammenhang mit einer Leistung der Krankenkasse stehen, zum Beispiel einer ambulanten oder stationären Behandlung.

– Die Krankenfahrt muss aus medizinischer Sicht zwingend notwendig sein.

– Die Krankenfahrt muss vom Arzt verordnet werden.

– Die Krankenfahrt muss von der Krankenkasse genehmigt werden (außer in bestimmten Fällen wie Schwerbehinderung oder Pflegebedürftigkeit)

Die Höhe der Kostenübernahme hängt von der Art der Krankenfahrt ab

– Für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder privaten Kraftfahrzeugen werden die tatsächlich entstandenen Kosten erstattet.

– Für Fahrten mit Mietwagen oder Taxen werden die ortsüblichen Tarife erstattet.

– Für Fahrten mit behindertengerechten Fahrzeugen werden die angemessenen Mehrkosten erstattet.

Die Kostenübernahme gilt für folgende Arten von Krankenfahrten

– Fahrten zur stationären Behandlung ins Krankenhaus oder in eine Rehabilitationseinrichtung.

– Fahrten zur ambulanten Operation oder zur ambulanten Behandlung im Krankenhaus.

– Fahrten zur ambulanten Behandlung bei schwerer Erkrankung oder Pflegebedürftigkeit (zum Beispiel Dialyse, Strahlentherapie oder Chemotherapie).

– Fahrten zur ambulanten Behandlung bei Schwerbehinderung mit den Merkzeichen aG, Bl oder H im Ausweis.

Die Kostenübernahme gilt nicht für folgende Arten von Krankenfahrten

– Fahrten zu Vorsorgeuntersuchungen oder Impfungen.

– Fahrten zu regelmäßigen Kontrolluntersuchungen oder Nachsorgebehandlungen (außer bei schwerer Erkrankung oder Pflegebedürftigkeit).

– Fahrten zu Heilpraktikern oder anderen nicht ärztlichen Leistungserbringern.

Bei der Kostenübernahme müssen Sie als Versicherter eine gesetzliche Zuzahlung leisten. Die Zuzahlung beträgt 10 Prozent der Fahrtkosten, mindestens jedoch 5 Euro und höchstens 10 Euro pro Fahrt. Die Zuzahlung ist an den Leistungserbringer zu entrichten. Sie können sich von der Zuzahlung befreien lassen, wenn Sie bestimmte Einkommensgrenzen unterschreiten oder wenn Sie bereits 2 Prozent (bei chronisch Kranken Prozent) Ihres Bruttoeinkommens an Zuzahlungen geleistet haben.

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Verfahren zur Auswahl der geeigneten Pflegekraft für den Kunden

Ich möchte Ihnen gerne den Prozess zur Suche und Auswahl der richtigen Pflegekraft näher erläutern. Oftmals wird unterschätzt, wie viel Arbeit und wie viele Personen daran beteiligt sind, um Ihnen auch nur einen einzigen Lebenslauf zusenden zu können. Ich möchte betonen, dass dieser Service für Sie kostenlos ist. Sollten Sie sich entscheiden, kein Angebot anzunehmen, entstehen Ihnen keinerlei Kosten. anzunehmen, entstehen Ihnen keinerlei Kosten.

Alles was Sie unten lesen ist Kostenlos für Sie

Das Verfahren gestaltet sich wie folgt:

  1. Nachdem Sie den Fragebogen ausgefüllt haben, überprüfe ich Ihre Angaben und entscheide basierend auf unserem vorherigen Telefongespräch, ob ich diesen an ein oder mehrere Unternehmen weiterleite.
  2. Angenommen, ich sende die Anfrage an mindestens drei Unternehmen, dann wird folgendes Vorgehen angewendet:
  • Jedes Unternehmen verfügt über ein Team von Mitarbeitern, die sich ausschließlich damit beschäftigen, das richtige Personal für die entsprechende Anfrage zu finden.
  • Wir stellen den Unternehmen den Fragebogen zur Verfügung und geben zusätzlich eine Beschreibung Ihrer Situation und der Anforderungen an das Personal.
  • Jedes Teammitglied ist damit beauftragt, die passende Person zu suchen.
  • Falls im System eine Person existiert, die zu einem bestimmten Zeitpunkt aus Polen abreisen kann und über die erforderlichen Deutschkenntnisse verfügt, wird das Team diese Person kontaktieren.
  • Es findet ein Gespräch mit der potenziellen Pflegekraft statt, in dem die Situation und die Bedürfnisse Ihrer Familie erläutert werden.
  • Wenn die Pflegekraft bereit ist, Ihren Fall zu übernehmen, sendet das Team des entsprechenden Unternehmens mir den Lebenslauf der Person. Dieser beinhaltet Informationen wie den geplanten Ankunftstermin von „Frau Kowalska“, die voraussichtliche Aufenthaltsdauer, Deutschkenntnisse und eine Kostenaufstellung, die Sozialabgaben, Versicherungen, Gehalt der Betreuungskraft sowie die Kosten für die Hin- und Rückreise beinhaltet.
  1. Diese Informationen leite ich an Sie weiter und warte auf Ihre Antwort, ob Sie „Frau Kowalska“ akzeptieren oder nicht.
  2. Da ich die Anfrage an drei Unternehmen geschickt habe, bedeutet dies, dass in jedem Unternehmen dasselbe Verfahren angewendet wird und Teams damit beschäftigt sind, die geeignete Person zu finden. Sie erhalten von mir also zwei oder drei Lebensläufe von Bewerberinnen und Bewerbern, die bereits entschlossen sind, zu Ihnen zu kommen.
  3. Manchmal ist es jedoch nicht möglich, so viele Lebensläufe zu verschicken, wie angefordert, da ein Unternehmen keine passende Pflegekraft finden konnte.
  4. Sobald Sie Ihre Zusage für einen der vorgeschlagenen Lebensläufe geben, informiere ich das entsprechende Unternehmen unverzüglich darüber, dass „Frau Smith“ akzeptiert wurde. Dadurch kann das Unternehmen die weiteren Schritte zur Ausreise nach Deutschland einleiten.

Den anderen Unternehmen teile ich mit, dass eine Pflegekraft aus einem anderen Unternehmen ausgewählt wurde. Dies bedeutet für diese Unternehmen, dass die gesamte geleistete Arbeit umsonst war und nicht bezahlt wird. Das ist bedauerlicherweise Teil des Prozesses, weshalb ich versuche, Anfragen nicht an zu viele Unternehmen zu senden. Ich tue dies nur, wenn ich weiß, dass der Fall besonders schwierig ist und die Anforderungen an die Pflegekraft hoch sind, sodass es nicht einfach sein wird, jemanden zu finden.

Sobald die Pflegekraft ausgewählt wurde, sende ich Ihnen den Vertrag zu, den Sie mit dem Unternehmen, bei dem die Person angestellt ist, unterzeichnen müssen. Nachdem ich den unterschriebenen Vertrag von Ihnen zurückerhalten habe, wird das Unternehmen die Reise der Pflegekraft nach Deutschland organisieren. Sobald alles arrangiert ist, erhalte ich die entsprechenden Informationen, die ich Ihnen umgehend weiterleite. In der E-Mail finden Sie die Telefonnummer der Pflegekraft sowie Informationen darüber, wann sie bei Ihnen zu Hause eintreffen wird.

Nach einer gewissen Zeit sende ich Ihnen den Lebenslauf der Person, die als Vertretung eintreffen möchte. Dieses Mal wird es nur ein Lebenslauf von dem Unternehmen sein, mit dem Sie den Vertrag abgeschlossen haben. Sobald Ihre Zustimmung für diesen Lebenslauf vorliegt, erhalten Sie erneut eine E-Mail von mir, in der ich Ihnen mitteile, wann der Wechsel stattfinden wird. An diesem Tag wird die neue Pflegekraft bis zum Mittag bei Ihnen eintreffen. Es findet eine Übergabe der Aufgaben statt, und innerhalb weniger Stunden wird die vorherige Pflegekraft mit dem Minibus abgeholt und zurückreisen.

Falls Sie mit der neuen Pflegekraft sehr zufrieden sind, besteht die Möglichkeit, dass sie Ihre dauerhafte Betreuerin wird und nach einem Monat wieder zu Ihnen zurückkehrt.

Teamarbeit
Teamarbeit

* Wie gehe ich mit dem jetzt eingesetzten Pflegedienst um?

Pflegekräfte
Seniorenbetreuung

Wir raten dazu, Pflegeleistungen, welche Ihnen derzeit durch Ihre Pflege/Krankenkasse bezahlt und durch hiesige Pflegedienste ausgeführt werden, weiterhin auch durchführen zu lassen. Wir sehen uns absolut nicht als Konkurrenz für hiesige Pflegedienste, unser Service umfasst Bereiche, welche von diesen Einrichtungen personell wie auch finanziell nicht geleistet werden können.

Ersetzt die Betreuerin den heimischen Pflegedienst?
Nein. Die Pflegekraft ist eine Ergänzung. Der heimische Pflegedienst führt oft wichtige medizinische Behandlungen durch, die die Betreuungskraft nicht übernehmen darf.

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* Kann ich die Dienstleistungen mit der Krankenkasse bzw. Pflegekasse abrechnen?

Pflegekraft
24h Pflege aus Polen

Bei unserem Kooperationspartner handelt es sich um ein osteuropäisches Pflegeunternehmen, welches uns bei Bedarf Pflege-, und Betreuungskräfte entsendet. Eine Abrechnung als so genannte „Pflegesachleistung“ über die Pflegekasse ist zurzeit nicht möglich. Ihr Pflegegeld, je nach Pflegegrad, erhalten Sie selbstverständlich weiterhin durch Ihre Pflegekasse. Ausnahme ist die Berufsgenossenschaft, hier werden die Kosten in vollem Umfang übernommen. Wir arbeiten auch mit der Berufsgenossenschaft zusammen. Bei Patienten die durch einen Arbeitsunfall auf Hilfe angewiesen sind, werden die Kosten für unsere Dienstleistungen durch die Berufsgenossenschaft in vollem Umfang übernommen.

* Ist ein Internetzugang für die Betreuungskräfte nötig?

Pflegekraft
Young Woman Help24h Pflege aus Polen

Es ist für den Kunden keine Voraussetzung einen Internetzugang anzubieten, aber ohne Internetzugang erschwert sich die Personalsuche. Mittlerweile wünschen sich alle Betreuungskräfte einen Internetzugang um Kontakt zur Familie zu halten oder auch online Formalitäten klären zu können. Einen Laptop braucht der Kunde nicht zur Verfügung zu stellen.

* Arbeiten die Mitarbeiterinnen wirklich 24-Stunden?

Seniorenbetreuung Zuhause
Zusammen kochen

Die Betreuungskraft ist rund um die Uhr ansprechbar, das heißt nicht, dass sie 24 Stunden arbeitet. Auch die Pflegekraft braucht Zeit sich auszuruhen und zu erholen. Die Arbeitszeit ist hier auf 40 Stunden die Woche begrenzt. Die Nachtruhezeit ist wie üblich von 22:00 – 6:00 Uhr. Manchmal übernehmen die Betreuerinnen Nachteinsätze bei denen sie 2-3 Mal aufstehen müssen, doch nur unter der Voraussetzung, dass sie vor der Anreise darüber informiert werden und sich auch dafür bereit erklären. Aus Erfahrung wissen wir, dass die Betreuerinnen, die in der Nacht 2-3 Mal aufstehen müssen und am Tag keinen Schlafausgleich haben, nicht lange bei dem Patienten bleiben. Das Zusammenwohnen mit der Pflegekraft gibt Ihnen die Sicherheit, dass jemand da ist, wenn Sie unerwartet Hilfe brauchen.

* Welche Tätigkeiten dürfen von der Pflegerin nicht übernommen werden?

Pflege Zuhause
24h Pflege aus Polen

Die osteuropäischen Betreuungskräfte dürfen die Behandlungspflege nicht übernehmen, auch wenn die Pflegerin eine Krankenschwester ist, Ihr Diplom wird in Deutschland nicht anerkannt. Wir raten dazu, Pflegeleistungen, welche Ihnen derzeit durch Ihre Pflege/Krankenkasse bezahlt und durch hiesige Pflegedienste ausgeführt werden, weiterhin auch durchführen zu lassen. Hilfe kann man nie genug bekommen.

* Was ist ihr Tätigkeitsbereich?

Pflegekraft
24h Pflege aus Polen

Die Leistungen: Hilfe bei der Grundpflege (Hygiene, Ankleiden, Essen etc.) Hauswirtschaftliche Versorgung (Einkaufen, Kochen, Waschen, Reinigen) Aktivierende Betreuung (Mobilisierung, Übungen nach Anleitung der Therapeuten und Ärzte) Individuelle Betreuung nach Notwendigkeit und Wünschen der Pflegebedürftigkeit.

Kolba-med-Agentur

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