Pflegeberatung & Alltagsbegleitung in Aachen, Eschweiler und Umgebung

Unterstützung durch Herz & Hand – Ihre Alltagshelfer

Nicht jede Familie benötigt sofort eine umfassende häusliche Betreuung. Manchmal stehen zunächst Fragen zu Pflegeleistungen im Vordergrund. In anderen Situationen wird praktische Unterstützung beim Einkaufen, im Haushalt oder bei alltäglichen Erledigungen benötigt.

Damit Familien auch für diese Bedürfnisse eine passende Anlaufstelle finden, arbeitet KOLBA-MED mit dem eigenständigen Dienstleistungsunternehmen Herz & Hand – Ihre Alltagshelfer aus Eschweiler zusammen.

Unser Kooperationspartner bietet zwei unterschiedliche Leistungsbereiche an: Pflegeberatung und Alltagsbegleitung.

Pflegeberatung und Alltagshilfe: das Wichtigste auf einen Blick

Pflegeberatung hilft bei Fragen zu Pflegegrad, Pflegeleistungen und der Organisation der Versorgung. Alltagsbegleitung unterstützt stundenweise im Haushalt, beim Einkaufen, bei Terminen und durch gemeinsame Beschäftigung.

Für beide Leistungen ist der eigenständige KOLBA-MED-Kooperationspartner Herz & Hand – Ihre Alltagshelfer aus Eschweiler die direkte Anlaufstelle. Das angegebene Einsatzgebiet umfasst Eschweiler, Aachen und Umgebung; die Verfügbarkeit am jeweiligen Wohnort wird individuell geklärt.

Der gesetzliche Entlastungsbetrag beträgt 2026 grundsätzlich 131 Euro monatlich bei Pflegegrad 1 bis 5 in häuslicher Pflege. Er ist zweckgebunden. Wie viele Stunden damit finanziert werden können, hängt vom Anbieter und den vereinbarten Kosten ab.

Illustration einer Beratungssituation: Eine Frau bespricht Unterlagen mit einem älteren Paar.
Symbolbild: Pflegeberatung

Pflegeberatung

Nach § 7a SGB XI

Welche Leistungen stehen mir zu? Wie beantrage ich einen Pflegegrad? Welche Unterstützung gibt es für pflegende Angehörige?

Eine individuelle Pflegeberatung hilft dabei, Ansprüche zu verstehen, Möglichkeiten zu erkennen und die Versorgung besser zu organisieren.

  • Pflegegrad und Begutachtung
  • Leistungen der Pflegeversicherung
  • Entlastung für Angehörige
  • Hilfsmittel und Unterstützungsmöglichkeiten
  • Organisation der häuslichen Versorgung
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Illustration einer Alltagshilfe: Eine ältere Frau packt gemeinsam mit einer Helferin Lebensmittel in der Küche aus.
Symbolbild: Alltagsbegleitung

Alltagsbegleitung

Nach § 45a SGB XI

Einkaufen, Haushalt, Kochen, Spaziergänge oder Begleitung zu Terminen – Alltagshelfer unterstützen bei zahlreichen Aufgaben des täglichen Lebens.

So können ältere und pflegebedürftige Menschen möglichst selbstständig zu Hause leben und Angehörige werden entlastet.

  • Hilfe im Haushalt
  • Einkaufen und Besorgungen
  • Begleitung zu Terminen
  • Gesellschaft und Beschäftigung
  • Unterstützung für Angehörige
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Pflegeberatung nach § 7a SGB XI – Orientierung rund um die Pflege

Wenn ein Familienmitglied pflegebedürftig wird, entstehen häufig viele Fragen.

Welche Leistungen bietet die Pflegeversicherung? Wie wird ein Pflegegrad beantragt? Was kann die Pflegekasse bezahlen? Und welche Möglichkeiten gibt es, pflegende Angehörige zu entlasten?

Eine qualifizierte Pflegeberatung hilft dabei, die individuelle Pflegesituation zu betrachten und passende Unterstützungsmöglichkeiten zu finden.

Bei welchen Fragen kann eine Pflegeberatung helfen?

Pflegegrad beantragen

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? Wie läuft die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst ab? Welche Unterlagen sind sinnvoll?

Leistungen der Pflegekasse verstehen

Welche Unterschiede bestehen zwischen Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege und weiteren Unterstützungsleistungen?

Entlastung für Angehörige finden

Welche Möglichkeiten bestehen, wenn Familienmitglieder selbst pflegen und zeitweise Unterstützung benötigen?

Hilfsmittel und Wohnraumanpassung

Welche Hilfsmittel oder Veränderungen in der Wohnung können die häusliche Versorgung erleichtern?

Die Versorgung zu Hause organisieren

Welche ambulanten, teilstationären oder weiteren Unterstützungsangebote kommen für die individuelle Situation infrage?

Wer hat Anspruch auf Pflegeberatung?

Versicherte, die Leistungen der Pflegeversicherung erhalten oder beantragt haben, können unter den gesetzlichen Voraussetzungen Pflegeberatung nach § 7a SGB XI in Anspruch nehmen.

Auch Angehörige können mit Zustimmung der pflegebedürftigen Person beraten werden.

Die gesetzlich vorgesehene Pflegeberatung ist für Anspruchsberechtigte kostenfrei. Weitere Informationen zum gesetzlichen Anspruch bietet das Bundesgesundheitsministerium zur Pflegeberatung.

Pflegeberatung durch Herz & Hand

Unser Kooperationspartner Herz & Hand bietet nach eigenen Angaben Pflegeberatung nach § 7a SGB XI an.

Ob eine Beratung unmittelbar vereinbart oder über die zuständige Pflegekasse organisiert werden kann, erfahren Interessierte direkt bei Herz & Hand.

Kontakt: 0152 59727452

Was ist Alltagsbegleitung?

Hilfe im Alltag für Senioren, Pflegebedürftige und ihre Angehörigen

Viele Menschen möchten auch im höheren Alter oder mit gesundheitlichen Einschränkungen weiterhin selbstständig zu Hause wohnen.

Doch manchmal werden scheinbar einfache Dinge schwierig.

Der Einkauf fällt schwer. Die Wohnung muss gereinigt werden. Ein Arzttermin steht bevor. Das Kochen wird anstrengend oder es fehlt jemand, der bei einem Spaziergang begleitet.

Nicht immer wird dafür ein ambulanter Pflegedienst oder eine umfassende häusliche Betreuung benötigt.

Hier kann eine stundenweise Alltagsbegleitung helfen.

Alltagshelfer unterstützen Menschen bei alltäglichen Aufgaben, leisten Gesellschaft und entlasten Angehörige.

Ziel ist es, den Alltag zu erleichtern und die Selbstständigkeit möglichst lange zu erhalten.

Was macht ein Alltagsbegleiter genau?

A. Haushaltshilfe und hauswirtschaftliche Unterstützung

Beispielsweise:

  • Staubsaugen und Böden reinigen
  • Küche aufräumen
  • Geschirr spülen
  • Wäsche waschen und zusammenlegen
  • Betten beziehen
  • Ordnung im Haushalt schaffen
  • Mahlzeiten vorbereiten
  • Gemeinsam kochen

Beispiel aus dem Alltag:

Die Mutter lebt noch alleine, schafft es aber nicht mehr, ihre Wohnung regelmäßig sauber zu halten. Eine Alltagshelferin übernimmt vereinbarte hauswirtschaftliche Aufgaben und sorgt dafür, dass der Alltag leichter wird.

B. Einkaufshilfe für Senioren

  • Einkaufszettel vorbereiten
  • Lebensmittel einkaufen
  • Gemeinsam zum Supermarkt gehen
  • Schwere Einkaufstaschen tragen
  • Lebensmittel einräumen
  • Kleinere Besorgungen erledigen

Beispiel:

Der Vater kann seinen Haushalt noch weitgehend selbstständig führen, benötigt aber Hilfe bei den wöchentlichen Einkäufen.

C. Begleitung zu Arztterminen und Erledigungen

  • Begleitung zu Arztterminen
  • Unterstützung bei Wegen zu Behörden
  • Begleitung bei alltäglichen Erledigungen
  • Hilfe bei der Orientierung außerhalb der Wohnung
  • Begleitung zu vereinbarten Terminen

Bei Herz & Hand wird laut Informationsmaterial auch Unterstützung mit deutsch-türkischer Übersetzung angeboten.

Die konkrete Begleitungs- oder Übersetzungsleistung muss individuell vereinbart werden.

Hinweis: Eine Alltagsbegleitung ersetzt keinen medizinisch notwendigen Krankentransport und keine medizinische Behandlung.

D. Gesellschaft und gemeinsame Beschäftigung

Alltagsbegleitung bedeutet nicht ausschließlich Hausarbeit.

Auch persönliche Kontakte und gemeinsame Aktivitäten können zum Leistungsumfang gehören.

Beispiele:

  • Gespräche führen
  • Spaziergänge
  • Gesellschaftsspiele
  • Vorlesen
  • Gemeinsam Fotos anschauen
  • Gemeinsame Freizeitgestaltung
  • Begleitung bei Friedhofsbesuchen
  • Begleitung zu religiösen Einrichtungen

Gerade Menschen, die viel Zeit alleine verbringen, können von regelmäßiger Gesellschaft profitieren.

E. Entlastung pflegender Angehöriger

Viele Angehörige organisieren neben Beruf, Haushalt und eigener Familie die Betreuung eines pflegebedürftigen Menschen.

Alltagsbegleiter können bestimmte Aufgaben übernehmen und dadurch zeitliche Freiräume schaffen.

Welche Entlastung möglich ist, hängt vom individuellen Bedarf und vom vereinbarten Leistungsumfang ab.

F. Für wen ist Alltagsbegleitung geeignet?

Die Unterstützung kann beispielsweise sinnvoll sein für:

  • Senioren, die zu Hause wohnen
  • Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad
  • Menschen mit eingeschränkter Mobilität
  • Menschen mit erhöhtem Unterstützungsbedarf
  • Menschen mit Demenz, sofern die Betreuung hierfür geeignet ist
  • Alleinlebende Senioren
  • Pflegende Angehörige
  • Familien, die eine stundenweise Unterstützung suchen

Was kostet Alltagsbegleitung und was bezahlt die Pflegekasse?

Monatlich 131 Euro Entlastungsbetrag

Pflegebedürftige Menschen mit Pflegegrad 1 bis 5, die zu Hause gepflegt werden, haben 2026 grundsätzlich Anspruch auf einen monatlichen Entlastungsbetrag von 131 Euro.

Dieser kann für bestimmte anerkannte Unterstützungsangebote im Alltag genutzt werden. Gesetzliche Grundlage: § 45b SGB XI – Entlastungsbetrag. Für Angebote zur Unterstützung im Alltag ist die Anerkennung nach Landesrecht gemäß § 45a SGB XI maßgeblich.

Das vorliegende Informationsmaterial von Herz & Hand nennt als Beispiel drei Stunden Alltagsbegleitung für 131 Euro. Bitte lassen Sie sich den aktuellen Preis, den Leistungsumfang und mögliche Fahrtkosten vor der Buchung direkt bestätigen.

Das bedeutet:

Kalkulationsbeispiel: 131 Euro für drei Stunden Alltagsbegleitung

Ob dieses Beispiel für Ihren Einsatz gilt und eine Abrechnung über den Entlastungsbetrag möglich ist, wird vorab mit Herz & Hand und der zuständigen Pflegekasse geklärt.

Wichtig: Die drei Stunden sind das konkrete Kalkulationsbeispiel von Herz & Hand und kein allgemeiner gesetzlicher Stundenanspruch.

Drei Stunden Alltagsbegleitung – wie nutzt man diese Zeit sinnvoll?

Drei Stunden klingen vielleicht zunächst nach wenig. Wer die Unterstützung gut plant, kann damit jedoch wichtige Aufgaben erledigen.

Hier zwei Beispiele:

Variante 1 – Einmal im Monat drei Stunden

Beispielhafte Einteilung:

60 Minuten: Einkaufen und Besorgungen

60 Minuten: Hilfe im Haushalt

60 Minuten: Gemeinsame Vorbereitung von Mahlzeiten und weitere kleinere Aufgaben

Ein längerer Einsatz kann sinnvoll sein, wenn mehrere Tätigkeiten zusammenhängend erledigt werden sollen.

Variante 2 – Zweimal im Monat jeweils 90 Minuten

Erster Besuch:

60 Minuten Einkaufshilfe und 30 Minuten Einräumen und kleinere Haushaltsaufgaben.

Zweiter Besuch:

60 Minuten Haushaltshilfe und 30 Minuten gemeinsame Beschäftigung oder weitere vereinbarte Unterstützung.

Zwei kürzere Besuche können sinnvoll sein, wenn eine regelmäßigere Unterstützung gewünscht wird.

Wichtig: Die Aufteilung in zwei Termine ist ein Planungsbeispiel. Ob 90-Minuten-Einsätze bei Herz & Hand angeboten werden, muss direkt vereinbart werden.

So bereiten Sie die Alltagsbegleitung sinnvoll vor

Vor dem Termin empfiehlt es sich:

  • Die wichtigsten Aufgaben aufzuschreiben
  • Dringende Erledigungen zuerst einzuplanen
  • Benötigte Unterlagen oder Einkaufslisten vorzubereiten
  • Realistisch einzuschätzen, wie viel Zeit die Aufgaben beanspruchen
  • Mit dem Anbieter festzulegen, welche Tätigkeiten übernommen werden

So kann auch ein begrenzter Stundenumfang eine wertvolle Entlastung sein.

Was ist, wenn drei Stunden nicht ausreichen?

Es ist grundsätzlich möglich, mehr Alltagsbegleitung zu vereinbaren.

Soweit die Kosten nicht durch den verfügbaren Entlastungsbetrag oder andere tatsächlich nutzbare Pflegeleistungen gedeckt werden, müssen zusätzliche Stunden privat bezahlt werden.

Vorab sollten Preis, Stundenumfang und mögliche Zusatzkosten mit dem Anbieter geklärt werden.

Kann ich den Entlastungsbetrag ansparen?

Ja.

Nicht genutzte Beträge können innerhalb der gesetzlichen Fristen angespart und später eingesetzt werden.

Restbeträge aus einem Kalenderjahr können grundsätzlich bis zum 30. Juni des folgenden Jahres genutzt werden. Die Übertragung in das folgende Kalenderhalbjahr ist in § 45b Absatz 1 SGB XI geregelt.

So lässt sich der verfügbare Betrag gegebenenfalls für einen späteren, größeren Unterstützungsbedarf einsetzen.

Ist Alltagsbegleitung dasselbe wie ein ambulanter Pflegedienst?

Nein.

Alltagsbegleitung konzentriert sich auf praktische Hilfe, Betreuung, Beschäftigung und Begleitung im täglichen Leben.

Ein ambulanter Pflegedienst kann abhängig von seiner Zulassung und den vereinbarten Leistungen auch körperbezogene Pflegemaßnahmen und medizinische Behandlungspflege erbringen.

Alltagsbegleitung ersetzt keine notwendige medizinische Versorgung.

Häufige Fragen zur Alltagsbegleitung

Was genau macht eine Alltagsbegleiterin?

Sie unterstützt bei vereinbarten Aufgaben im Haushalt, beim Einkaufen und bei Terminen. Auch Gespräche, Spaziergänge und gemeinsame Beschäftigung können dazugehören. Ziel ist es, die Selbstständigkeit zu erhalten und Angehörige zu entlasten.

Welche Haushaltstätigkeiten kann ein Alltagshelfer übernehmen?

Beispielsweise Staubsaugen, Böden reinigen, Küche aufräumen, Geschirr spülen, Wäsche waschen und zusammenlegen, Betten beziehen oder Mahlzeiten vorbereiten. Welche Aufgaben übernommen werden, wird vorab mit dem Anbieter vereinbart.

Kann eine Alltagsbegleitung für mich einkaufen?

Ja, Einkaufshilfe kann zum vereinbarten Leistungsumfang gehören: Einkaufszettel vorbereiten, Lebensmittel besorgen, gemeinsam einkaufen, Taschen tragen und Einkäufe einräumen.

Begleitet eine Alltagshelferin auch zum Arzt?

Eine Begleitung zu Arztterminen kann individuell vereinbart werden. Sie ersetzt keinen medizinisch notwendigen Krankentransport und keine medizinische Behandlung. Auch eine gegebenenfalls benötigte deutsch-türkische Übersetzung muss direkt abgesprochen werden.

Bezahlt die Pflegekasse eine Haushaltshilfe?

Der Entlastungsbetrag kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen für bestimmte nach Landesrecht anerkannte Unterstützungsangebote im Alltag eingesetzt werden. Eine pauschale Kostenübernahme für jede Haushaltshilfe besteht nicht. Anerkennung, verfügbare Mittel und Abrechnung sollten vorab geklärt werden.

Bekomme ich auch mit Pflegegrad 1 den Entlastungsbetrag?

Ja. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 bis 5, die zu Hause gepflegt werden, haben 2026 grundsätzlich Anspruch auf den monatlichen Entlastungsbetrag von 131 Euro. Er ist für die gesetzlich vorgesehenen Leistungen zweckgebunden.

Wie viele Stunden Alltagsbegleitung bekomme ich für 131 Euro?

Das vorliegende Informationsmaterial von Herz & Hand nennt drei Stunden für 131 Euro als Kalkulationsbeispiel. Bitte bestätigen Sie den aktuellen Preis, Fahrtkosten, Mindestdauer und Abrechnungsmöglichkeiten direkt beim Anbieter. Die Zahl der Stunden ist kein gesetzlicher Anspruch.

Kann ich die drei Stunden auf zwei Termine verteilen?

Zwei Besuche von jeweils 90 Minuten sind ein Planungsbeispiel. Ob Herz & Hand solche Einsätze anbietet und welche Mindestdauer gilt, muss direkt vereinbart werden.

Muss ich zusätzliche Stunden selbst bezahlen?

Zusätzliche Stunden müssen privat bezahlt werden, soweit sie nicht durch den verfügbaren Entlastungsbetrag oder andere tatsächlich nutzbare Pflegeleistungen gedeckt sind. Preis und mögliche Zusatzkosten sollten vorab vereinbart werden.

Kann ich meinen Entlastungsbetrag ansparen?

Nicht genutzte Beträge können innerhalb der gesetzlichen Fristen angespart werden. Restbeträge aus einem Kalenderjahr können grundsätzlich bis zum 30. Juni des folgenden Jahres eingesetzt werden.

Was ist der Unterschied zwischen Alltagsbegleitung und einem Pflegedienst?

Alltagsbegleitung bietet praktische Hilfe, Gesellschaft und Begleitung. Ein ambulanter Pflegedienst kann je nach Zulassung und vereinbarten Leistungen auch körperbezogene Pflege und medizinische Behandlungspflege erbringen. Alltagsbegleitung ersetzt keine notwendige medizinische Versorgung.

Wo finde ich Alltagsbegleitung in Aachen und Eschweiler?

Der KOLBA-MED-Kooperationspartner Herz & Hand – Ihre Alltagshelfer aus Eschweiler bietet Unterstützung in Eschweiler, Aachen und Umgebung an. Ob Ihr Wohnort im aktuellen Einsatzgebiet liegt und ein Termin verfügbar ist, erfahren Sie direkt unter 0152 59727452.

Herz & Hand – Pflegeberatung und Alltagsbegleitung in Eschweiler und Aachen

Unser Kooperationspartner für Pflegeberatung und Alltagsbegleitung

Herz & Hand aus Eschweiler unterstützt pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen mit individuellen Beratungs- und Unterstützungsleistungen.

Leistungsbereiche

  • Pflegeberatung nach § 7a SGB XI
  • Alltagsbegleitung nach § 45a SGB XI

Einsatzgebiet

Eschweiler, Aachen und Umgebung.

Ob am jeweiligen Wohnort eine Betreuung möglich ist, hängt von der aktuellen Einsatzplanung und Verfügbarkeit ab. Bitte direkt bei Herz & Hand nachfragen.

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Telefon / WhatsApp: 0152 59727452
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Herz & Hand ist ein rechtlich eigenständiges Unternehmen. Pflegeberatung und Alltagsbegleitung werden direkt von Herz & Hand angeboten, organisiert und abgerechnet. KOLBA-MED tritt hierbei nicht als Leistungserbringer auf.

Gesetzliche Grundlagen: § 7a SGB XI, § 45a SGB XI und § 45b SGB XI. Informationsstand: Oktober 2026. Herausgeber dieses Ratgebers: KOLBA-MED-Agentur. Anbieter und direkter Ansprechpartner für Pflegeberatung und Alltagsbegleitung: Herz & Hand – Ihre Alltagshelfer. Konkrete Leistungen, Preise und Abrechnungsmöglichkeiten bitte direkt mit Herz & Hand abstimmen.