Unterstützung durch Herz & Hand – Ihre Alltagshelfer
Nicht jede Familie benötigt sofort eine umfassende häusliche Betreuung. Manchmal stehen zunächst Fragen zu Pflegeleistungen im Vordergrund. In anderen Situationen wird praktische Unterstützung beim Einkaufen, im Haushalt oder bei alltäglichen Erledigungen benötigt.
Damit Familien auch für diese Bedürfnisse eine passende Anlaufstelle finden, arbeitet KOLBA-MED mit dem eigenständigen Dienstleistungsunternehmen Herz & Hand – Ihre Alltagshelfer aus Eschweiler zusammen.
Unser Kooperationspartner bietet zwei unterschiedliche Leistungsbereiche an: Pflegeberatung und Alltagsbegleitung.
Pflegeberatung und Alltagshilfe: das Wichtigste auf einen Blick
Pflegeberatung hilft bei Fragen zu Pflegegrad, Pflegeleistungen und der Organisation der Versorgung. Alltagsbegleitung unterstützt stundenweise im Haushalt, beim Einkaufen, bei Terminen und durch gemeinsame Beschäftigung.
Für beide Leistungen ist der eigenständige KOLBA-MED-Kooperationspartner Herz & Hand – Ihre Alltagshelfer aus Eschweiler die direkte Anlaufstelle. Das angegebene Einsatzgebiet umfasst Eschweiler, Aachen und Umgebung; die Verfügbarkeit am jeweiligen Wohnort wird individuell geklärt.
Der gesetzliche Entlastungsbetrag beträgt 2026 grundsätzlich 131 Euro monatlich bei Pflegegrad 1 bis 5 in häuslicher Pflege. Er ist zweckgebunden. Wie viele Stunden damit finanziert werden können, hängt vom Anbieter und den vereinbarten Kosten ab.

Pflegeberatung
Nach § 7a SGB XI
Welche Leistungen stehen mir zu? Wie beantrage ich einen Pflegegrad? Welche Unterstützung gibt es für pflegende Angehörige?
Eine individuelle Pflegeberatung hilft dabei, Ansprüche zu verstehen, Möglichkeiten zu erkennen und die Versorgung besser zu organisieren.
- Pflegegrad und Begutachtung
- Leistungen der Pflegeversicherung
- Entlastung für Angehörige
- Hilfsmittel und Unterstützungsmöglichkeiten
- Organisation der häuslichen Versorgung

Alltagsbegleitung
Nach § 45a SGB XI
Einkaufen, Haushalt, Kochen, Spaziergänge oder Begleitung zu Terminen – Alltagshelfer unterstützen bei zahlreichen Aufgaben des täglichen Lebens.
So können ältere und pflegebedürftige Menschen möglichst selbstständig zu Hause leben und Angehörige werden entlastet.
- Hilfe im Haushalt
- Einkaufen und Besorgungen
- Begleitung zu Terminen
- Gesellschaft und Beschäftigung
- Unterstützung für Angehörige
Pflegeberatung nach § 7a SGB XI – Orientierung rund um die Pflege
Wenn ein Familienmitglied pflegebedürftig wird, entstehen häufig viele Fragen.
Welche Leistungen bietet die Pflegeversicherung? Wie wird ein Pflegegrad beantragt? Was kann die Pflegekasse bezahlen? Und welche Möglichkeiten gibt es, pflegende Angehörige zu entlasten?
Eine qualifizierte Pflegeberatung hilft dabei, die individuelle Pflegesituation zu betrachten und passende Unterstützungsmöglichkeiten zu finden.
Bei welchen Fragen kann eine Pflegeberatung helfen?
Pflegegrad beantragen
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? Wie läuft die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst ab? Welche Unterlagen sind sinnvoll?
Leistungen der Pflegekasse verstehen
Welche Unterschiede bestehen zwischen Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege und weiteren Unterstützungsleistungen?
Entlastung für Angehörige finden
Welche Möglichkeiten bestehen, wenn Familienmitglieder selbst pflegen und zeitweise Unterstützung benötigen?
Hilfsmittel und Wohnraumanpassung
Welche Hilfsmittel oder Veränderungen in der Wohnung können die häusliche Versorgung erleichtern?
Die Versorgung zu Hause organisieren
Welche ambulanten, teilstationären oder weiteren Unterstützungsangebote kommen für die individuelle Situation infrage?
Wer hat Anspruch auf Pflegeberatung?
Versicherte, die Leistungen der Pflegeversicherung erhalten oder beantragt haben, können unter den gesetzlichen Voraussetzungen Pflegeberatung nach § 7a SGB XI in Anspruch nehmen.
Auch Angehörige können mit Zustimmung der pflegebedürftigen Person beraten werden.
Die gesetzlich vorgesehene Pflegeberatung ist für Anspruchsberechtigte kostenfrei. Weitere Informationen zum gesetzlichen Anspruch bietet das Bundesgesundheitsministerium zur Pflegeberatung.
Pflegeberatung durch Herz & Hand
Unser Kooperationspartner Herz & Hand bietet nach eigenen Angaben Pflegeberatung nach § 7a SGB XI an.
Ob eine Beratung unmittelbar vereinbart oder über die zuständige Pflegekasse organisiert werden kann, erfahren Interessierte direkt bei Herz & Hand.
Kontakt: 0152 59727452
Häufige Fragen zur Alltagsbegleitung
Was genau macht eine Alltagsbegleiterin?
Sie unterstützt bei vereinbarten Aufgaben im Haushalt, beim Einkaufen und bei Terminen. Auch Gespräche, Spaziergänge und gemeinsame Beschäftigung können dazugehören. Ziel ist es, die Selbstständigkeit zu erhalten und Angehörige zu entlasten.
Welche Haushaltstätigkeiten kann ein Alltagshelfer übernehmen?
Beispielsweise Staubsaugen, Böden reinigen, Küche aufräumen, Geschirr spülen, Wäsche waschen und zusammenlegen, Betten beziehen oder Mahlzeiten vorbereiten. Welche Aufgaben übernommen werden, wird vorab mit dem Anbieter vereinbart.
Kann eine Alltagsbegleitung für mich einkaufen?
Ja, Einkaufshilfe kann zum vereinbarten Leistungsumfang gehören: Einkaufszettel vorbereiten, Lebensmittel besorgen, gemeinsam einkaufen, Taschen tragen und Einkäufe einräumen.
Begleitet eine Alltagshelferin auch zum Arzt?
Eine Begleitung zu Arztterminen kann individuell vereinbart werden. Sie ersetzt keinen medizinisch notwendigen Krankentransport und keine medizinische Behandlung. Auch eine gegebenenfalls benötigte deutsch-türkische Übersetzung muss direkt abgesprochen werden.
Bezahlt die Pflegekasse eine Haushaltshilfe?
Der Entlastungsbetrag kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen für bestimmte nach Landesrecht anerkannte Unterstützungsangebote im Alltag eingesetzt werden. Eine pauschale Kostenübernahme für jede Haushaltshilfe besteht nicht. Anerkennung, verfügbare Mittel und Abrechnung sollten vorab geklärt werden.
Bekomme ich auch mit Pflegegrad 1 den Entlastungsbetrag?
Ja. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 bis 5, die zu Hause gepflegt werden, haben 2026 grundsätzlich Anspruch auf den monatlichen Entlastungsbetrag von 131 Euro. Er ist für die gesetzlich vorgesehenen Leistungen zweckgebunden.
Wie viele Stunden Alltagsbegleitung bekomme ich für 131 Euro?
Das vorliegende Informationsmaterial von Herz & Hand nennt drei Stunden für 131 Euro als Kalkulationsbeispiel. Bitte bestätigen Sie den aktuellen Preis, Fahrtkosten, Mindestdauer und Abrechnungsmöglichkeiten direkt beim Anbieter. Die Zahl der Stunden ist kein gesetzlicher Anspruch.
Kann ich die drei Stunden auf zwei Termine verteilen?
Zwei Besuche von jeweils 90 Minuten sind ein Planungsbeispiel. Ob Herz & Hand solche Einsätze anbietet und welche Mindestdauer gilt, muss direkt vereinbart werden.
Muss ich zusätzliche Stunden selbst bezahlen?
Zusätzliche Stunden müssen privat bezahlt werden, soweit sie nicht durch den verfügbaren Entlastungsbetrag oder andere tatsächlich nutzbare Pflegeleistungen gedeckt sind. Preis und mögliche Zusatzkosten sollten vorab vereinbart werden.
Kann ich meinen Entlastungsbetrag ansparen?
Nicht genutzte Beträge können innerhalb der gesetzlichen Fristen angespart werden. Restbeträge aus einem Kalenderjahr können grundsätzlich bis zum 30. Juni des folgenden Jahres eingesetzt werden.
Was ist der Unterschied zwischen Alltagsbegleitung und einem Pflegedienst?
Alltagsbegleitung bietet praktische Hilfe, Gesellschaft und Begleitung. Ein ambulanter Pflegedienst kann je nach Zulassung und vereinbarten Leistungen auch körperbezogene Pflege und medizinische Behandlungspflege erbringen. Alltagsbegleitung ersetzt keine notwendige medizinische Versorgung.
Wo finde ich Alltagsbegleitung in Aachen und Eschweiler?
Der KOLBA-MED-Kooperationspartner Herz & Hand – Ihre Alltagshelfer aus Eschweiler bietet Unterstützung in Eschweiler, Aachen und Umgebung an. Ob Ihr Wohnort im aktuellen Einsatzgebiet liegt und ein Termin verfügbar ist, erfahren Sie direkt unter 0152 59727452.
Herz & Hand – Pflegeberatung und Alltagsbegleitung in Eschweiler und Aachen
Unser Kooperationspartner für Pflegeberatung und Alltagsbegleitung
Herz & Hand aus Eschweiler unterstützt pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen mit individuellen Beratungs- und Unterstützungsleistungen.
Leistungsbereiche
- Pflegeberatung nach § 7a SGB XI
- Alltagsbegleitung nach § 45a SGB XI
Einsatzgebiet
Eschweiler, Aachen und Umgebung.
Ob am jeweiligen Wohnort eine Betreuung möglich ist, hängt von der aktuellen Einsatzplanung und Verfügbarkeit ab. Bitte direkt bei Herz & Hand nachfragen.
Direkt Kontakt zu Herz & Hand aufnehmen
Montag bis Freitag: 07:00–21:00 Uhr
Telefon / WhatsApp: 0152 59727452
E-Mail: herzundhand2024@web.de
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Herz & Hand ist ein rechtlich eigenständiges Unternehmen. Pflegeberatung und Alltagsbegleitung werden direkt von Herz & Hand angeboten, organisiert und abgerechnet. KOLBA-MED tritt hierbei nicht als Leistungserbringer auf.
Gesetzliche Grundlagen: § 7a SGB XI, § 45a SGB XI und § 45b SGB XI. Informationsstand: Oktober 2026. Herausgeber dieses Ratgebers: KOLBA-MED-Agentur. Anbieter und direkter Ansprechpartner für Pflegeberatung und Alltagsbegleitung: Herz & Hand – Ihre Alltagshelfer. Konkrete Leistungen, Preise und Abrechnungsmöglichkeiten bitte direkt mit Herz & Hand abstimmen.