Bei der Betreuung und Pflege von Senioren zu Hause ist es wichtig, die Aufgabenbereiche klar zu definieren. Unsere osteuropäischen Betreuungskräfte sind hervorragend ausgebildet und bieten wertvolle Unterstützung im Alltag. Es gibt jedoch bestimmte Tätigkeiten, die sie nicht übernehmen dürfen, da diese gesetzlich geregelt sind und spezielle Qualifikationen erfordern, die in Deutschland anerkannt sein müssen.
Was fällt unter die Behandlungspflege?
Die Behandlungspflege umfasst medizinische und pflegerische Aufgaben, die nur von qualifiziertem Fachpersonal durchgeführt werden dürfen. Dazu gehören:
- Medizinische Behandlungen: Verabreichung von Medikamenten, Injektionen, Infusionen.
- Wundversorgung: Verbandswechsel, Behandlung von chronischen Wunden.
- Therapien: Physiotherapie, Ergotherapie oder andere ärztlich verordnete Behandlungen.
Unsere Betreuungskräfte dürfen diese Aufgaben nicht übernehmen, auch wenn sie in ihrem Heimatland als Krankenschwestern ausgebildet wurden. Ihre Diplome werden in Deutschland nicht anerkannt, und die Behandlungspflege bleibt daher den hiesigen Pflegediensten vorbehalten.
Unsere Empfehlung: Kombination von Betreuung und Pflege
Wir raten Ihnen, die Behandlungspflege weiterhin durch Ihren bestehenden Pflegedienst durchführen zu lassen, der von der Pflege- oder Krankenkasse finanziert wird. Unsere Betreuungskräfte ergänzen diese Leistungen ideal, indem sie sich um die Alltagsbetreuung kümmern.
Was kann (darf) die Betreuungskraft übernehmen?
Unsere Betreuungskräfte sind spezialisiert auf folgende Aufgaben:
- Haushaltshilfe: Einkaufen, Kochen, Putzen und andere hauswirtschaftliche Tätigkeiten.
- Alltagsbegleitung: Unterstützung bei Spaziergängen, Arztbesuchen oder Freizeitaktivitäten.
- Emotionale Betreuung: Gesellschaft leisten, Gespräche führen und für eine angenehme Atmosphäre sorgen.
Warum diese Aufteilung?
Die Kombination aus professioneller Behandlungspflege durch einen Pflegedienst und der Alltagsbetreuung durch unsere Betreuungskräfte bietet die beste Lösung für eine umfassende und zuverlässige Pflege. So können Sie sicher sein, dass alle Bedürfnisse Ihres Angehörigen optimal abgedeckt sind.
Häufige Fragen
Darf die Betreuungskraft Medikamente verabreichen?
Nein, die Verabreichung von Medikamenten fällt unter die Behandlungspflege und darf nur von qualifiziertem Fachpersonal durchgeführt werden.
Was passiert, wenn medizinische Hilfe benötigt wird?
In solchen Fällen sollte der zuständige Pflegedienst oder ein Arzt kontaktiert werden. Unsere Betreuungskräfte können jedoch bei der Organisation und Begleitung unterstützen.
Kann die Betreuungskraft den Pflegedienst ersetzen?
Nein, die Betreuungskraft ist eine Ergänzung zum Pflegedienst und übernimmt keine medizinischen oder pflegerischen Aufgaben.