ACORN-Treppenlifte entdecken

Acorn-Treppenlifte entdecken

Treppenlifte direkt vom Hersteller – Mehr Sicherheit & Komfort im eigenen Zuhause

Brochure p14 Curved lift

Mit zunehmendem Alter oder eingeschränkter Mobilität kann eine Treppe zu einer echten Herausforderung werden. Ein Treppenlift ist die ideale Lösung, um weiterhin selbstständig in den eigenen vier Wänden zu leben. Dank unserer Kooperation mit „ACORN Treppenlifte„, einem der weltweit führenden Hersteller von Treppenliften, können wir Ihnen den direkten Zugang zu hochwertigen, sicheren und komfortablen Treppenlift-Lösungen ermöglichen – ohne Umwege über Zwischenhändler!

Warum ein Treppenlift von ACORN?

  • Direkt vom Hersteller kaufen – Keine Vermittlungsgebühren, faire Preise
  • Qualitätsstandards (EN 81-40, ISO 9836-2)
  • Unverbindliche Beratung & kostenloser Vor-Ort-Termin
  • Schnelle & einfache Montage – Oft innerhalb eines Tages einsatzbereit
  • Individuell angepasst – Maßgeschneidert für Ihre Treppe, ob gerade, kurvig oder mit Podest
  • Einfache Bedienung – Zwei-Knopf-Fernbedienung, zertifiziert für maximale Benutzerfreundlichkeit
  • Für jede Treppenart geeignet – Gerade, kurvige & Außentreppen
  • 24 Monate Garantie + optionaler Servicevertrag für langfristige Sicherheit
  • Möglichkeit der Kostenübernahme – Zuschüsse durch die Pflegekasse möglich

Zuschüsse & Finanzierungsmöglichkeiten

Ein Treppenlift ist eine sinnvolle Investition in mehr Lebensqualität. Je nach Pflegegrad kann ein Zuschuss von bis zu 4.180,00 € durch die Pflegekasse beantragt werden. Zudem gibt es unter bestimmten Voraussetzungen Förderungen von Krankenkassen oder anderen Institutionen. Lassen Sie sich kostenlos bei Ihre Pflegekasse beraten, um die Finanzierungsmöglichkeiten optimal zu nutzen!

Jetzt unverbindlich informieren & direkt beim Hersteller anfragen:
Hier klicken für Ihre individuelle Beratungs-Online Formular bei ACORN

ACORN Treppenlifte

Finanzierung der häuslichen Betreuung: Leistungen 2026

Kosten - Kolba- Seniorenbetreuung

Eine Betreuungskraft aus Polen wird nicht als ambulante Pflegesachleistung direkt mit der Pflegekasse abgerechnet. Je nach Pflegegrad und persönlicher Situation können jedoch Leistungen der Pflegeversicherung dazu beitragen, die häusliche Versorgung zu finanzieren. Welche Ansprüche bestehen und wofür sie eingesetzt werden dürfen, sollte immer individuell mit der Pflegekasse oder einer unabhängigen Pflegeberatung geklärt werden.

Pflegegeld 2026 bei häuslicher Pflege

Pflegegeld wird an pflegebedürftige Menschen ausgezahlt, wenn die häusliche Pflege in geeigneter Weise selbst sichergestellt wird. Das Geld steht der pflegebedürftigen Person grundsätzlich zur freien Verfügung und kann zur Mitfinanzierung der Betreuung zu Hause verwendet werden.

PflegegradPflegegeld pro Monat
Pflegegrad 1kein Pflegegeld
Pflegegrad 2347 €
Pflegegrad 3599 €
Pflegegrad 4800 €
Pflegegrad 5990 €

Wird zusätzlich ein ambulanter Pflegedienst über Pflegesachleistungen genutzt, kann sich das ausgezahlte Pflegegeld im Rahmen der Kombinationsleistung anteilig verringern.

Ambulante Pflegesachleistungen 2026

Pflegesachleistungen sind für Leistungen zugelassener ambulanter Pflege- oder Betreuungsdienste bestimmt. Eine von Kolba-med vermittelte, im Haushalt lebende Betreuungskraft kann diese Beträge nicht direkt mit der Pflegekasse abrechnen.

PflegegradPflegesachleistungen bis zu
Pflegegrad 1kein Anspruch
Pflegegrad 2796 € monatlich
Pflegegrad 31.497 € monatlich
Pflegegrad 41.859 € monatlich
Pflegegrad 52.299 € monatlich

Ein ambulanter Pflegedienst kann die häusliche Betreuung ergänzen, beispielsweise wenn medizinische Behandlungspflege erforderlich ist.

Entlastungsbetrag: 131 € monatlich

Pflegebedürftige der Pflegegrade 1 bis 5 haben 2026 Anspruch auf einen Entlastungsbetrag von bis zu 131 € monatlich. Dieser Betrag wird nicht frei ausgezahlt. Er kann nur für gesetzlich vorgesehene und entsprechend anerkannte Leistungen eingesetzt werden. Deshalb kann er nicht automatisch zur Bezahlung einer ausländischen Betreuungskraft verwendet werden.

Gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege

Seit dem 1. Juli 2025 steht Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege ein gemeinsamer Jahresbetrag von insgesamt bis zu 3.539 € pro Kalenderjahr zur Verfügung. Der Betrag ist für die gesetzlich geregelten Formen der Ersatz- und Kurzzeitpflege bestimmt und kein allgemeiner jährlicher Zuschuss zur dauerhaften 24-Stunden-Betreuung.

Ob und in welcher Höhe Kosten einer konkreten Ersatzbetreuung erstattet werden, hängt unter anderem von der Betreuungssituation, der Ersatzpflegeperson, dem Zeitraum und den Nachweisen ab. Lassen Sie die Voraussetzungen vorab von Ihrer Pflegekasse bestätigen.

Zuschuss zur Wohnraumanpassung

Für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfelds kann die Pflegekasse bei Vorliegen der Voraussetzungen einen Zuschuss von bis zu 4.180 € je Maßnahme gewähren. Dazu können beispielsweise ein barrierearmer Badumbau oder andere Anpassungen gehören, die die häusliche Pflege ermöglichen oder erleichtern.

Was gilt nach einem Arbeitsunfall?

Ist die Pflegebedürftigkeit Folge eines anerkannten Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit, kann die zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse für Pflegeleistungen zuständig sein. Ob und welche Kosten übernommen werden, entscheidet der zuständige Unfallversicherungsträger im Einzelfall. Lassen Sie sich eine mögliche Kostenübernahme deshalb vor Vertragsabschluss schriftlich bestätigen.

Beispiel: Pflegegeld zur Mitfinanzierung nutzen

Beginnt eine Betreuung bei 3.000 € monatlich und besteht Pflegegrad 3 mit 599 € Pflegegeld, verbleiben rechnerisch zunächst 2.401 €. Hinzu können Reisekosten und weitere individuelle Aufwendungen kommen. Das Beispiel setzt voraus, dass das Pflegegeld ungekürzt ausgezahlt wird. Werden Pflegesachleistungen genutzt, kann sich die Höhe des Pflegegelds verändern.

Häufige Fragen zur Finanzierung

Bezahlt die Pflegekasse die 24-Stunden-Betreuung?

Eine von Kolba-med vermittelte Betreuungskraft wird nicht direkt als ambulante Pflegesachleistung mit der Pflegekasse abgerechnet. Pflegegeld kann jedoch zur Mitfinanzierung der häuslichen Betreuung eingesetzt werden.

Kann ich Pflegegeld und Pflegedienst kombinieren?

Ja. Bei einer Kombinationsleistung wird ein Teil der Pflegesachleistungen für einen zugelassenen Pflegedienst genutzt. Das verbleibende Pflegegeld wird dann anteilig ausgezahlt.

Kann ich den Entlastungsbetrag an die Betreuungskraft auszahlen?

In der Regel nicht direkt. Der Entlastungsbetrag wird für dafür vorgesehene, anerkannte Leistungen erstattet und nicht frei an die pflegebedürftige Person ausgezahlt. Fragen Sie Ihre Pflegekasse, welche Angebote in Ihrem Bundesland anerkannt sind.

Persönliches Angebot erhalten

Die tatsächlichen Betreuungskosten hängen vom individuellen Bedarf ab. Nach Auswertung des unverbindlichen Fragebogens erhalten Sie ein konkretes Angebot. Für Fragen erreichen Sie Sabina Kolba telefonisch unter 0241 16 30 37 oder per E-Mail an info@kolba-med.de.

Stand: August 2026. Die Angaben dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Auskunft der Pflegekasse, Pflegeberatung, Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.

Offizielle Informationen: Bundesministerium für Gesundheit – Leistungen der Pflegeversicherung im Überblick