Was dürfen die Pflegekräfte nicht

Tätigkeitsbereich- 24hPflege aus Polen

Was dürfen die Pflegekräfte nicht übernehmen?

Bei der Betreuung und Pflege von Senioren zu Hause ist es wichtig, die Aufgabenbereiche klar zu definieren. Unsere osteuropäischen Betreuungskräfte sind hervorragend ausgebildet und bieten wertvolle Unterstützung im Alltag. Es gibt jedoch bestimmte Tätigkeiten, die sie nicht übernehmen dürfen, da diese gesetzlich geregelt sind und spezielle Qualifikationen erfordern, die in Deutschland anerkannt sein müssen.

Was fällt unter die Behandlungspflege?

Die Behandlungspflege umfasst medizinische und pflegerische Aufgaben, die nur von qualifiziertem Fachpersonal durchgeführt werden dürfen. Dazu gehören:

  • Medizinische Behandlungen: Verabreichung von Medikamenten, Injektionen, Infusionen.
  • Wundversorgung: Verbandswechsel, Behandlung von chronischen Wunden.
  • Therapien: Physiotherapie, Ergotherapie oder andere ärztlich verordnete Behandlungen.

Unsere Betreuungskräfte dürfen diese Aufgaben nicht übernehmen, auch wenn sie in ihrem Heimatland als Krankenschwestern ausgebildet wurden. Ihre Diplome werden in Deutschland nicht anerkannt, und die Behandlungspflege bleibt daher den hiesigen Pflegediensten vorbehalten.

Unsere Empfehlung: Kombination von Betreuung und Pflege

Wir raten Ihnen, die Behandlungspflege weiterhin durch Ihren bestehenden Pflegedienst durchführen zu lassen, der von der Pflege- oder Krankenkasse finanziert wird. Unsere Betreuungskräfte ergänzen diese Leistungen ideal, indem sie sich um die Alltagsbetreuung kümmern.

Was kann (darf) die Betreuungskraft übernehmen?

Unsere Betreuungskräfte sind spezialisiert auf folgende Aufgaben:

  • Haushaltshilfe: Einkaufen, Kochen, Putzen und andere hauswirtschaftliche Tätigkeiten.
  • Alltagsbegleitung: Unterstützung bei Spaziergängen, Arztbesuchen oder Freizeitaktivitäten.
  • Emotionale Betreuung: Gesellschaft leisten, Gespräche führen und für eine angenehme Atmosphäre sorgen.

Warum diese Aufteilung?

Die Kombination aus professioneller Behandlungspflege durch einen Pflegedienst und der Alltagsbetreuung durch unsere Betreuungskräfte bietet die beste Lösung für eine umfassende und zuverlässige Pflege. So können Sie sicher sein, dass alle Bedürfnisse Ihres Angehörigen optimal abgedeckt sind.

Häufige Fragen

Darf die Betreuungskraft Medikamente verabreichen?
Nein, die Verabreichung von Medikamenten fällt unter die Behandlungspflege und darf nur von qualifiziertem Fachpersonal durchgeführt werden.

Was passiert, wenn medizinische Hilfe benötigt wird?
In solchen Fällen sollte der zuständige Pflegedienst oder ein Arzt kontaktiert werden. Unsere Betreuungskräfte können jedoch bei der Organisation und Begleitung unterstützen.

Kann die Betreuungskraft den Pflegedienst ersetzen?
Nein, die Betreuungskraft ist eine Ergänzung zum Pflegedienst und übernimmt keine medizinischen oder pflegerischen Aufgaben.

Wie gehe ich mit dem jetzt eingesetzten Pflegedienst um?

Die Betreuung und Pflege eines Angehörigen zu Hause kann eine komplexe Aufgabe sein, die oft die Zusammenarbeit mehrerer Dienstleister erfordert. Viele Familien nutzen bereits die Leistungen eines heimischen Pflegedienstes, der von der Pflege- oder Krankenkasse finanziert wird. Gleichzeitig suchen sie nach zusätzlicher Unterstützung durch eine Betreuungskraft. Doch wie lassen sich diese beiden Dienste optimal kombinieren?

Unsere Empfehlung: Pflegedienst und Betreuungskraft ergänzen sich

Wir raten Ihnen ausdrücklich dazu, die Pflegeleistungen, die Ihnen derzeit durch Ihren Pflegedienst erbracht werden, weiterhin in Anspruch zu nehmen. Unsere Betreuungskräfte sind keine Konkurrenz zu den hiesigen Pflegediensten, sondern eine wertvolle Ergänzung.

Warum sollten Sie beide Dienste nutzen?

  • Pflegedienst: Übernimmt medizinische und pflegerische Aufgaben, die speziell geschultes Personal erfordern (z. B. Verbandswechsel, Injektionen, medizinische Behandlungen).
  • Betreuungskraft: Unterstützt im Alltag, bietet Gesellschaft, hilft bei hauswirtschaftlichen Tätigkeiten und entlastet die Angehörigen.

Was kann die Betreuungskraft übernehmen?

Unsere Betreuungskräfte sind darauf spezialisiert, den Alltag Ihres Angehörigen zu erleichtern. Dazu gehören:

  • Haushaltshilfe: Einkaufen, Kochen, Putzen und andere hauswirtschaftliche Tätigkeiten.
  • Alltagsbegleitung: Unterstützung bei Spaziergängen, Arztbesuchen oder Freizeitaktivitäten.
  • Emotionale Betreuung: Gesellschaft leisten, Gespräche führen und für eine angenehme Atmosphäre sorgen.

Was bleibt Aufgabe des Pflegedienstes?

Der heimische Pflegedienst führt weiterhin wichtige medizinische und pflegerische Aufgaben durch, die gesetzlich geregelt sind und spezielle Qualifikationen erfordern. Dazu gehören:

  • Medizinische Behandlungen: Verabreichung von Medikamenten, Wundversorgung, Injektionen.
  • Pflegerische Maßnahmen: Hilfe bei der Körperpflege, Mobilisation, Lagerung.
  • Therapien: Physiotherapie, Ergotherapie oder andere ärztlich verordnete Behandlungen.

Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit?

Eine gute Zusammenarbeit zwischen Pflegedienst, Betreuungskraft und Angehörigen ist der Schlüssel zu einer optimalen Betreuung. Hier sind einige Tipps:

  1. Klare Aufgabenverteilung: Legen Sie fest, welche Aufgaben der Pflegedienst übernimmt und welche die Betreuungskraft.
  2. Regelmäßiger Austausch: Sorgen Sie für eine gute Kommunikation zwischen allen Beteiligten.
  3. Gemeinsame Planung: Erstellen Sie einen Betreuungsplan, der die Bedürfnisse des Pflegebedürftigen berücksichtigt.

Häufige Fragen

Ersetzt die Betreuungskraft den heimischen Pflegedienst?
Nein. Die Betreuungskraft ist eine Ergänzung und übernimmt keine medizinischen oder pflegerischen Aufgaben, die gesetzlich dem Pflegedienst vorbehalten sind.

Kann die Betreuungskraft auch nachts oder am Wochenende im Einsatz sein?
Ja. Unsere Betreuungskräfte können flexibel eingesetzt werden, um Sie auch außerhalb der regulären Arbeitszeiten des Pflegedienstes zu unterstützen.

Wie finanziere ich die Betreuungskraft?
Die Kosten für die Betreuungskraft können über Pflegegeld, private Zuzahlungen oder andere Finanzierungsmöglichkeiten gedeckt werden. Gerne beraten wir Sie dazu ausführlich.