Ärztliche Verordnung

Ärztliche Verordnung

Eine ärztliche Verordnung ist eine schriftliche Anweisung eines Arztes an eine Apotheke, ein Arzneimittel, ein Heilmittel oder ein Hilfsmittel an einen Patienten abzugeben. Die ärztliche Verordnung kann verschiedene Formen haben, je nachdem, ob das verordnete Mittel verschreibungspflichtig oder nicht verschreibungspflichtig ist, ob die Kosten von der Krankenkasse oder dem Patienten getragen werden und ob das Mittel besonderen gesetzlichen Regelungen unterliegt. Die ärztliche Verordnung muss bestimmte Angaben enthalten, wie zum Beispiel die Daten des Patienten, des Arztes und des verordneten Mittels. 

Eine ärztliche Verordnung ist nicht nur für Arzneimittel, sondern auch für Hilfsmittel, die Sie zu Hause brauchen, wie zum Beispiel:

  • Rollstühle, Rollatoren, Gehstöcke oder Elektromobile, die Ihnen die Mobilität erleichtern
  • Pflegebetten, Matratzen, Lagerungskissen oder Lifter, die Ihnen das Liegen und Aufstehen erleichtern
  • Inkontinenzmaterialien, Katheter, Stomaartikel oder Wundversorgungsmittel, die Ihnen die Hygiene und Versorgung erleichtern
  • Hörgeräte, Brillen, Lupen oder Sprachcomputer, die Ihnen die Kommunikation und Orientierung erleichtern
  • Blutzuckermessgeräte, Blutdruckmessgeräte, Inhalationsgeräte oder Sauerstoffgeräte, die Ihnen die Überwachung und Behandlung Ihrer Erkrankung erleichtern

Um diese Hilfsmittel zu erhalten, müssen Sie zuerst eine ärztliche Verordnung von Ihrem Arzt, Zahnarzt, oder Heilpraktiker bekommen. Diese Verordnung müssen Sie dann in einer Apotheke oder einem Sanitätshaus einlösen. Die Kosten für die Hilfsmittel werden in der Regel von Ihrer Krankenkasse oder Pflegekasse übernommen, wenn Sie die Voraussetzungen dafür erfüllen. Sie müssen dann nur eine geringe Zuzahlung leisten, die je nach Hilfsmittel zwischen 5 und 10 Euro liegt.

Viele Menschen wissen nicht, dass sie Anspruch auf diese Hilfsmittel haben und bezahlen sie aus eigener Tasche. Das kann sehr teuer werden, vor allem wenn Sie mehrere Hilfsmittel brauchen. Deshalb ist es wichtig, sich über die Möglichkeiten zu informieren und die ärztliche Verordnung zu nutzen. Sie können sich auch von einer Pflegeberatung oder Ihrer Krankenkasse beraten lassen, welche Hilfsmittel für Sie geeignet sind und wie Sie sie beantragen können.

Ein Beispiel ist auch für die Krankenfahrten

  • Sie sollten eine ärztliche Verordnung für die Krankenfahrt holen. Ihr Arzt oder Ihre Ärztin muss Ihnen eine Verordnung über die medizinische Notwendigkeit der Fahrt ausstellen. Die Verordnung sollte regulär vor der Beförderung ausgestellt werden. Nur in Ausnahmefällen, insbesondere in Notfällen, kann die Beförderung nachträglich verordnet werden.
  • Sie müssen die Genehmigung Ihrer Krankenkasse für die Krankenfahrt einholen (gilt nur für ambulante Behandlungen). Bei Fahrten zur ambulanten Behandlung ist vor der ersten Fahrt in den meisten Fällen eine Genehmigung durch Ihre Krankenkasse erforderlich. Sie müssen dazu die Verordnung Ihrer Krankenkasse vorlegen und einen Antrag auf Kostenübernahme stellen. Die Krankenkasse wird dann prüfen, ob die Voraussetzungen für die Kostenübernahme erfüllt sind.
  • Sie müssen das geeignete Beförderungsmittel für die Krankenfahrt wählen. Je nach Ihrem Gesundheitszustand und der Entfernung zum Behandlungsort können Sie verschiedene Beförderungsmittel nutzen, zum Beispiel öffentliche Verkehrsmittel, private Kraftfahrzeuge, Mietwagen, Taxen oder Liegemietwagen. Die Kosten für das Beförderungsmittel werden von Ihrer Krankenkasse ganz oder teilweise erstattet.
  • Sie müssen die Rechnungen oder Belege für die Krankenfahrt aufbewahren. Sie können sich am Behandlungsort eine Anwesenheitsbescheinigung ausstellen lassen und bei Ihrer Krankenkasse einen formlosen Antrag auf Erstattung der Fahrkosten stellen. Sie müssen dazu die Rechnungen oder Belege für das Beförderungsmittel und die Anwesenheitsbescheinigung Ihrer Krankenkasse vorlegen
  • Sie müssen eine gesetzliche Zuzahlung für die Krankenfahrt leisten. Die Zuzahlung beträgt 10 Prozent der Fahrtkosten, mindestens jedoch 5 Euro und höchstens 10 Euro pro Fahrt. Die Zuzahlung ist an den Leistungserbringer zu entrichten. Sie können sich von der Zuzahlung befreien lassen, wenn Sie bestimmte Einkommensgrenzen unterschreiten oder wenn Sie bereits 2 Prozent (bei chronisch Kranken 1 Prozent) Ihres Bruttoeinkommens an Zuzahlungen geleistet haben


Dieser Text basiert auf den folgenden Quellen:

Krankentransport auf Rezept: Wann gesetzliche Krankenkassen zahlen. https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/krankenversicherung/krankentransport-auf-rezept-wann-gesetzliche-krankenkassen-zahlen-33784.

Fahrkosten zu einer medizinischen Behandlung | gesund.bund.de. https://bing.com/search?q=Krankenfahrt+beantragen.


Bitte beachten Sie, dass dieser Text nur zu Informationszwecken dient und keine medizinische Beratung ersetzt. Sie sollten immer Ihren Arzt konsultieren, bevor Sie ein Hilfsmittel einnehmen oder absetzen. Ich bin kein Arzt und kann keine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit dieses Textes übernehmen. Dieser Text basiert auf den folgenden Quellen:


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