Finanzierung der Seniorenbetreuung:
Krankenkasse, Pflegekasse & Berufsgenossenschaft
Viele unserer Kunden fragen sich, ob die Kosten für unsere Dienstleistungen über die Krankenkasse oder Pflegekasse abgerechnet werden können. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur Finanzierung unserer Betreuungs- und Pflegeleistungen.
Die Kosten für die Seniorenbetreuung zu Hause setzen sich aus verschiedenen Faktoren zusammen:
- Deutsches Pflegepersonal: Die Kosten für professionelle Pflegekräfte aus Deutschland, die zu Hause unterstützen, können je nach Umfang der Pflege und Qualifikation des Personals variieren. Stundensätze liegen oft zwischen 20 und 40 Euro.
- Pflegekräfte aus dem Ausland (z.B. Polen): Über Vermittlungsagenturen können Pflegekräfte aus dem Ausland, beispielsweise aus Polen, engagiert werden. Die Kosten hierfür sind oft günstiger und liegen bei etwa 90 bis 120 Euro pro Tag (für 24-Stunden-Betreuung, z.B. für 2 Personen). Dies ist eine kosteneffiziente Alternative zur stundenweisen Betreuung durch deutsches Pflegepersonal.
- Haushaltshilfen: Wenn zusätzlich zur Pflege Unterstützung im Haushalt benötigt wird, fallen weitere Kosten an. Hier können die Preise zwischen 15 und 25 Euro pro Stunde liegen.
- Pflegehilfsmittel: Kosten für Hilfsmittel wie Rollatoren, Pflegebetten oder Inkontinenzartikel können ebenfalls anfallen.
- Anpassungen im Haushalt: Barrierefreie Umbauten wie Treppenlifte oder behindertengerechte Bäder können hohe einmalige Kosten verursachen.
- Betreuungsleistungen: Tages- oder Nachtpflege, stundenweise Betreuung oder Entlastungsdienste können zusätzliche Ausgaben bedeuten.
Zuschüsse durch die Pflegeversicherung
Die deutsche Pflegeversicherung bietet verschiedene Leistungen, um die Kosten der häuslichen Pflege zu reduzieren. Die Höhe der Zuschüsse hängt vom Pflegegrad des Betroffenen ab:
- Pflegegeld: Pflegebedürftige, die von Angehörigen oder Freunden gepflegt werden, können Pflegegeld beantragen. Die Höhe liegt je nach Pflegegrad zwischen 316 Euro (Pflegegrad 2) und 901 Euro (Pflegegrad 5) pro Monat.
- Sachleistungen: Wer professionelle Pflegedienste in Anspruch nimmt, erhält Sachleistungen. Diese betragen zwischen 724 Euro (Pflegegrad 2) und 2.095 Euro (Pflegegrad 5) monatlich.
- Kombinationsleistungen: Es ist möglich, Pflegegeld und Sachleistungen zu kombinieren, wenn sowohl Angehörige als auch professionelle Dienste die Pflege übernehmen.
- Entlastungsbetrag: Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2-5 erhalten einen Entlastungsbetrag von bis zu 125 Euro monatlich, der für Betreuungs- und Entlastungsleistungen wie Tagespflege oder stundenweise Betreuung genutzt werden kann.
- Zuschüsse für Pflegehilfsmittel: Die Pflegeversicherung übernimmt teilweise die Kosten für Pflegehilfsmittel wie Betten, Rollstühle oder Inkontinenzartikel.
- Wohnumfeldverbesserung: Für barrierefreie Umbauten können Zuschüsse von bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme beantragt werden.
- Verhinderungspflege: Wenn die pflegende Person vorübergehend verhindert ist (z.B. durch Urlaub oder Krankheit), übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten für eine Ersatzpflege bis zu 1.612 Euro pro Jahr.
- Pflegeberatung: Die Pflegekassen bieten kostenlose Beratungen an, um individuelle Lösungen für die häusliche Pflege zu finden.
Antragstellung und Voraussetzungen
Um die Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch zu nehmen, muss ein Antrag bei der zuständigen Pflegekasse gestellt werden. Voraussetzung ist die Einstufung in einen Pflegegrad (1-5) durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder einen anderen Gutachter.
Fazit
Die Kosten für die Seniorenbetreuung zu Hause können zwar hoch sein, jedoch bietet die Pflegeversicherung umfangreiche Zuschüsse und Leistungen, um die finanzielle Belastung zu mindern. Während die stundenweise Betreuung durch deutsches Pflegepersonal mit 20 bis 40 Euro pro Stunde zu Buche schlagen kann, bieten Vermittlungsagenturen für Pflegekräfte aus dem Ausland, beispielsweise aus Polen, oft eine kostengünstigere Alternative. Hier liegen die Kosten bei etwa 90 bis 120 Euro pro Tag (für 24-Stunden-Betreuung, z.B. für 2 Personen). Es lohnt sich, sich frühzeitig über die Möglichkeiten zu informieren und alle in Frage kommenden Leistungen zu beantragen. Eine individuelle Beratung durch die Pflegekasse oder unabhängige Pflegeberatungsstellen kann dabei helfen, die bestmögliche Unterstützung zu erhalten.
Häufige Fragen
Kann ich die Betreuungskraft über die Pflegekasse abrechnen?
Nein, eine Abrechnung als Pflegesachleistung ist derzeit nicht möglich. Sie können jedoch Ihr Pflegegeld nutzen, um unsere Dienstleistungen zu finanzieren.
Was ist, wenn ich durch einen Arbeitsunfall pflegebedürftig geworden bin?
In diesem Fall übernimmt die Berufsgenossenschaft die Kosten für unsere Dienstleistungen in vollem Umfang. Wir unterstützen Sie bei der Antragstellung und Abwicklung.
Gibt es weitere Finanzierungsmöglichkeiten?
Ja, wir beraten Sie gerne zu alternativen Finanzierungsmöglichkeiten wie Zuschüssen, Stiftungen oder privaten Zuzahlungen.