Agenturen für polnische Pflegekräfte

Kolba Agenturen für Pflegekräfte

Agenturen für polnische Pflegekräfte: Warum Erfahrung den Unterschied macht

Es gibt viele Agenturen für polnische Pflegekräfte, aber nur wenige können auf eine so langjährige Erfahrung zurückblicken wie wir. Seit Jahren vermitteln wir  Pflegekräfte aus Polen, die nicht nur fachlich überzeugen, sondern auch menschlich.

Was uns von anderen Agenturen für polnische Pflegekräfte unterscheidet

  1. Langjährige Erfahrung: Wir kennen die Bedürfnisse unserer Kunden und wissen, worauf es bei der Vermittlung von polnischen Pflegekräften ankommt.
  2. Individuelle Betreuung: Jeder Kunde erhält bei uns eine maßgeschneiderte Lösung – ob 24-Stunden-Betreuungambulante Pflege oder kurzfristige Einsätze.
  3. Qualifizierte Pflegekräfte: Unsere Pflegekräfte aus Polen durchlaufen ein strenges Auswahlverfahren und verfügen über fundierte Qualifikationen sowie praktische Erfahrung.
  4. Transparente Abläufe: Bei uns wissen Sie immer, was Sie erwartet – von den Kosten bis zur Vertragsgestaltung.

Warum polnische Pflegekräfte?

  • Hohe Qualifikation: Viele polnische Pflegekräfte verfügen über langjährige Berufserfahrung.
  • Kulturelle Nähe: Die kulturelle und sprachliche Nähe zu Deutschland sorgt für eine reibungslose Integration in den Alltag.
  • ZuverlässigkeitPolnische Pflegekräfte sind bekannt für ihre Zuverlässigkeit und ihr Engagement.

Unsere Leistungen im Überblick

  • Vermittlung von Pflegekräften: Wir vermitteln polnische Pflegekräfte für die Betreuung zu Hause, in Pflegeheimen oder in Kliniken.
  • Beratung und Unterstützung: Wir stehen Ihnen bei allen Fragen rund um die Pflege zur Seite – von der Antragstellung bis zur Organisation.
  • Notfallvermittlung: Auch kurzfristig sind wir für Sie da und vermitteln innerhalb kürzester Zeit eine passende Pflegekraft aus Polen.

Ihre Vorteile auf einen Blick

  • Erfahrung: Wir sind seit Jahren einer der führenden Anbieter für polnische Pflegekräfte.
  • Vertrauen: Unsere Kunden schätzen unsere transparente und zuverlässige Arbeitsweise.
  • Qualität: Wir vermitteln nur Pflegekräfte, die unseren hohen Qualitätsstandards entsprechen.

Kontaktieren Sie uns noch heute!

Sie suchen eine zuverlässige Agentur für polnische Pflegekräfte? Dann sind Sie bei uns genau richtig. Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Beratung und erfahren Sie, warum wir die erste Wahl für viele Familien und Pflegeeinrichtungen sind.

Wie beantrage ich die 24-Std.Betreuung?

Die Organisation einer 24-Stunden-Betreuung für Ihren Angehörigen ist einfacher, als Sie vielleicht denken. Wir begleiten Sie Schritt für Schritt durch den gesamten Prozess – von der ersten Anfrage bis zum Betreuungsbeginn. Hier erfahren Sie, wie Sie die Betreuung beantragen und was Sie dabei beachten müssen.

Schritt 1: Fragebogen ausfüllen

Der erste Schritt ist das Ausfüllen unseres detaillierten Fragebogens. Dieser hilft uns, alle wichtigen Informationen über den Pflegebedürftigen und Ihre individuellen Anforderungen zu sammeln. Der Fragebogen umfasst unter anderem:

  • Den Grad der Pflegebedürftigkeit.
  • Die gewünschten Betreuungsleistungen (z. B. Grundpflege, Haushaltshilfe, Begleitung).
  • Besondere Wünsche (z. B. Sprachkenntnisse, Erfahrung mit bestimmten Erkrankungen).

Sie können den Fragebogen bequem online ausfüllen oder uns per Post zusenden.

Schritt 2: Bearbeitung und Vermittlung

Sobald wir den ausgefüllten Fragebogen erhalten haben, beginnen wir umgehend mit der Suche nach einer passenden Betreuungskraft. In der Regel dauert dies 7 bis 10 Arbeitstage. Während der Ferienzeit oder vor Feiertagen kann die Suche etwas länger dauern (ca. 10 bis 14 Tage), da die Nachfrage in diesen Phasen oft höher ist.

Schritt 3: Vorstellung der Betreuungskraft

Sobald wir eine geeignete Betreuungskraft gefunden haben, stellen wir Ihnen diese vor. Sie haben die Möglichkeit, per Telefon oder Videochat mit der Betreuungskraft zu sprechen, um sich ein persönliches Bild von ihren Fähigkeiten und ihrer Persönlichkeit zu machen.

Schritt 4: Vertragsabschluss

Erst wenn Sie mit der vorgeschlagenen Betreuungskraft zufrieden sind, kommt es zum Vertragsabschluss. Der Vertrag enthält alle vereinbarten Leistungen und Konditionen und ist für Sie vollkommen transparent.

Schritt 5: Betreuungsbeginn

Nach Vertragsabschluss organisieren wir die Anreise der Betreuungskraft zu Ihnen nach Hause. Die Betreuung kann in der Regel innerhalb weniger Tage nach der Vermittlung beginnen.

Wir sind immer für Sie da

Während der gesamten Betreuungszeit bleiben wir Ihr Ansprechpartner. Sollten Fragen oder Anpassungsbedarf auftreten, stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung. Unser Ziel ist es, eine lückenlose und zuverlässige Betreuung zu gewährleisten.

Häufige Fragen

Ist die Suche nach einer Betreuungskraft kostenpflichtig?
Nein, die Suche und Vermittlung einer Betreuungskraft ist für Sie kostenfrei und unverbindlich.

Wie lange dauert die Vermittlung?
In der Regel dauert die Vermittlung 7 bis 10 Arbeitstage. In der Ferienzeit oder vor Feiertagen kann es etwas länger dauern (10 bis 14 Tage).

Kann ich die Betreuungskraft vorher kennenlernen?
Ja, wir bieten Ihnen die Möglichkeit, vorab per Telefon oder Videochat mit der Betreuungskraft zu sprechen.


Kontakt und Beratung

Um Ihnen eine optimale Betreuung und Beratung zu gewährleisten, stehe ich Ihnen auf verschiedenen Wegen zur Verfügung:

Auf Wunsch bin ich auch gerne bereit, Sie persönlich zu Hause zu besuchen, um alle Fragen in einem direkten Gespräch zu klären.

Wie läuft eine Vermittlung genau ab?

Pflegekräfte
Pflegekräfte
Pflegekräfte aus Polen

Viele Angehörige wünschen sich, ihre Eltern oder pflegebedürftigen Familienmitglieder so lange wie möglich in den eigenen vier Wänden zu betreuen. Oft übernehmen sie anfangs die Pflege selbst, doch mit der Zeit wird die Belastung durch die Pflege, den Beruf und das Privatleben immer größer. In solchen Situationen sind wir für Sie da.

Unser Ziel ist es, Ihnen eine passende und zuverlässige Betreuungskraft zu vermitteln, die Ihren Angehörigen optimal unterstützt und Sie als Familie entlastet. Hier erfahren Sie, wie der Vermittlungsprozess bei uns abläuft:

Schritt 1: Erster Kontakt und Beratung

Der erste Schritt ist ein persönliches Gespräch mit uns. Dabei klären wir Ihre individuellen Bedürfnisse, Wünsche und Anforderungen. Wir beantworten alle Ihre Fragen und geben Ihnen einen Überblick über unsere Dienstleistungen.

Schritt 2: Ausfüllen des Fragebogens

Um die bestmögliche Betreuungskraft zu finden, bitten wir Sie, einen detaillierten Fragebogen auszufüllen. Dieser hilft uns, wichtige Informationen über den Pflegebedürftigen zu sammeln, wie:

  • Den Grad der Pflegebedürftigkeit.
  • Die benötigten Betreuungsleistungen (z. B. Grundpflege, Haushaltshilfe, Begleitung).
  • Besondere Wünsche oder Anforderungen (z. B. Sprachkenntnisse, Erfahrung mit bestimmten Erkrankungen).

Schritt 3: Suche nach der passenden Betreuungskraft

Auf Basis der gesammelten Informationen suchen wir gemeinsam mit unseren Vertragspartnern in Osteuropa nach einer geeigneten Betreuungskraft. Dabei achten wir besonders auf:

  • Die Qualifikationen und Erfahrungen der Betreuungskraft.
  • Die Deutschkenntnisse.
  • Die persönliche Eignung für Ihre Situation.

Schritt 4: Vorstellung der Betreuungskraft

Sobald wir eine passende Betreuungskraft gefunden haben, bieten wir Ihnen die Möglichkeit, per Telefon oder Videochat mit ihr zu sprechen. So können Sie sich selbst ein Bild von ihren Sprachkenntnissen, ihrer Persönlichkeit und ihrer Erfahrung machen.

Schritt 5: Vertragsabschluss und Anreise

Wenn Sie mit der vorgeschlagenen Betreuungskraft zufrieden sind, erstellen wir einen individuellen Vertrag, der alle vereinbarten Leistungen und Konditionen festhält. Nach Vertragsabschluss organisieren wir die Anreise der Betreuungskraft zu Ihnen nach Hause.

Schritt 6: Betreuungsbeginn und kontinuierliche Unterstützung

Sobald die Betreuungskraft bei Ihnen angekommen ist, beginnt die Betreuung. Wir stehen Ihnen auch während der Betreuungszeit jederzeit zur Seite, um sicherzustellen, dass alles reibungslos verläuft. Bei Fragen oder Anpassungsbedarf können Sie sich jederzeit an uns wenden.

Häufige Fragen

Wie lange dauert die Vermittlung?
Die Dauer hängt von Ihren individuellen Anforderungen ab. In der Regel können wir innerhalb von 7–10 Tagen eine passende Betreuungskraft vermitteln.

Was passiert, wenn die Betreuungskraft nicht passt?
Falls die Betreuungskraft nicht Ihren Erwartungen entspricht, suchen wir umgehend nach einer neuen Lösung.

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Was kosten die Dienstleistungen?

Kolba Aachen

Die Kosten für unsere Betreuungsleistungen sind transparent und fair gestaltet. Seit dem 01.01.2015 gilt der gesetzliche Mindestlohn, der auch für die sogenannte „24-Stunden-Betreuung“ angewendet wird.

Dies hat dazu geführt, dass die Betreuung etwas teurer geworden ist. Dennoch bieten wir Ihnen ein kostengünstiges und zuverlässiges Modell ohne versteckte Gebühren oder zusätzliche Kosten.

Feste Kosten – Keine Überraschungen

Bei uns können Sie von Anfang an mit festen monatlichen Beträgen rechnen. Es gibt keine versteckten Gebühren, Bearbeitungskosten oder Vermittlungsgebühren. Unsere Preise sind transparent und umfassen alle wesentlichen Leistungen.

Was beeinflusst die Kosten?

Unser Angebot ist individuell und hängt von verschiedenen Faktoren ab:

  • Sprachkenntnisse der Betreuungskraft: Betreuungskräfte mit besseren Deutschkenntnissen sind oft etwas teurer.
  • Anzahl der zu betreuenden Personen:
    • Betreuung einer Person.
    • Betreuung in einem Zwei-Personen-Haushalt, bei dem nur eine Person pflegebedürftig ist.
    • Betreuung in einem Zwei-Personen-Haushalt, bei dem beide Personen pflegebedürftig sind.
  • Nachteinsätze: Falls die Betreuungskraft nachts mehrmals aufstehen muss, kann dies die Kosten leicht erhöhen.

Preisübersicht

Die sogenannte „24h Pflege aus Polen“ beginnt bei einem Preis ab 2.700,00 € monatlich (entspricht einem Tagessatz von 90,00 €). Der genaue Preis hängt jedoch von Ihren individuellen Anforderungen ab und kann erst nach Auswertung des ausgefüllten Fragebogens verbindlich angegeben werden.

Im Preis enthalten sind:

  • Die Betreuungsleistungen.
  • Die Sozial- und Krankenversicherung der Betreuungskraft.
  • Die Vermittlung der Betreuungskraft (kostenfrei für Sie).

Nicht im Preis enthalten:

  • Reisekosten: Die An- und Abreise der Betreuungskraft wird separat berechnet und liegt zwischen 150 € und 190 € (Hin- und Rückfahrt). Die genauen Kosten hängen vom Transportunternehmen ab, das die Betreuungskraft begleitet.

Kostenübernahme durch die Berufsgenossenschaft

Falls Ihr Angehöriger aufgrund eines Arbeitsunfalls pflegebedürftig geworden ist, übernimmt die Berufsgenossenschaft (BG) die Kosten für unsere Dienstleistungen in der Regel in vollem Umfang. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer zuständigen Berufsgenossenschaft über die genauen Voraussetzungen.

Unser Angebot – Individuell und transparent

Bei Interesse erstellen wir Ihnen gerne ein unverbindliches und individuelles Angebot, das genau auf Ihre Bedürfnisse und Anforderungen zugeschnitten ist. Kontaktieren Sie uns einfach unter:

Unser Angebot ist nicht nur finanziell attraktiv, sondern auch flexibel und transparent. Die genauen Details können wir Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch erläutern oder Sie finden sie in unserem Fragebogen.

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Tätigkeitsbereich

Tätigkeitsbereich- 24hPflege aus Polen
Pflegekraft
24h Pflege aus Polen

Unsere Betreuungskräfte bieten eine umfassende Unterstützung im Alltag, um die Lebensqualität Ihres Angehörigen zu verbessern und Sie als Familie zu entlasten. Der Tätigkeitsbereich umfasst sowohl pflegerische als auch hauswirtschaftliche und aktivierende Aufgaben. Hier finden Sie einen Überblick über die Leistungen, die unsere Betreuungskräfte erbringen:

1. Hilfe bei der Grundpflege

Die Grundpflege ist ein zentraler Bestandteil der Betreuung und umfasst alle Tätigkeiten, die zur täglichen Körperpflege und Versorgung gehören:

  • Hygiene: Unterstützung beim Waschen, Duschen, Baden und Zahnpflege.
  • Ankleiden: Hilfe beim An- und Ausziehen sowie bei der Auswahl passender Kleidung.
  • Ernährung: Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme, Zubereitung von Mahlzeiten und Einhaltung von Diätvorschriften.
  • Mobilisierung: Hilfe beim Aufstehen, Gehen und Lagern im Bett oder Stuhl.

2. Hauswirtschaftliche Versorgung

Unsere Betreuungskräfte übernehmen auch hauswirtschaftliche Aufgaben, um einen geordneten und angenehmen Alltag zu gewährleisten:

  • Einkaufen: Besorgung von Lebensmitteln und anderen notwendigen Dingen.
  • Kochen: Zubereitung von frischen und ausgewogenen Mahlzeiten.
  • Waschen und Bügeln: Pflege der Wäsche und Kleidung.
  • Reinigen: Leichte Haushaltsarbeiten wie Staubsaugen, Staubwischen und Geschirrspülen.

3. Aktivierende Betreuung

Die aktivierende Betreuung zielt darauf ab, die Selbstständigkeit und Lebensfreude Ihres Angehörigen zu fördern:

  • Mobilisierung: Unterstützung bei Bewegungsübungen und Spaziergängen.
  • Therapiebegleitung: Durchführung von Übungen nach Anleitung von Physio- oder Ergotherapeuten.
  • Geistige Aktivierung: Gedächtnisübungen, gemeinsames Lesen oder Spielen.
  • Soziale Interaktion: Gesellschaft leisten, Gespräche führen und an gemeinsamen Aktivitäten teilnehmen.

4. Individuelle Betreuung nach Bedarf

Jeder Pflegebedürftige hat individuelle Bedürfnisse und Wünsche. Unsere Betreuungskräfte gehen flexibel darauf ein und passen ihre Unterstützung an die jeweilige Situation an. Dazu gehören:

  • Begleitung zu Arztterminen oder Therapiesitzungen.
  • Unterstützung bei der Einnahme von Medikamenten (ohne medizinische Verabreichung).
  • Hilfe bei der Organisation des Alltags.
  • Emotionale Unterstützung und Zuwendung.

Warum diese Aufteilung?

Unser Ziel ist es, eine ganzheitliche Betreuung zu bieten, die nicht nur die körperlichen, sondern auch die emotionalen und sozialen Bedürfnisse Ihres Angehörigen berücksichtigt. Durch die Kombination aus Grundpflege, hauswirtschaftlicher Versorgung und aktivierender Betreuung schaffen wir ein Umfeld, in dem sich Ihr Angehöriger wohl und sicher fühlt.

Häufige Fragen

Dürfen Betreuungskräfte medizinische Behandlungen durchführen?
Nein, medizinische Behandlungen (z. B. Verbandswechsel, Injektionen) fallen unter die Behandlungspflege und dürfen nur von qualifiziertem Fachpersonal durchgeführt werden.

Kann die Betreuungskraft auch nachts im Einsatz sein?
Ja, unsere Betreuungskräfte können auch nachts unterstützen, sofern dies vorab vereinbart wurde und die gesetzlichen Ruhezeiten eingehalten werden.

Wie flexibel sind die Betreuungskräfte?
Unsere Betreuungskräfte passen sich den individuellen Bedürfnissen und Wünschen der Pflegebedürftigen an. Gerne erstellen wir gemeinsam mit Ihnen einen Betreuungsplan, der genau auf Ihre Situation zugeschnitten ist.

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Was dürfen die Pflegekräfte nicht

Tätigkeitsbereich- 24hPflege aus Polen

Was dürfen die Pflegekräfte nicht übernehmen?

Bei der Betreuung und Pflege von Senioren zu Hause ist es wichtig, die Aufgabenbereiche klar zu definieren. Unsere osteuropäischen Betreuungskräfte sind hervorragend ausgebildet und bieten wertvolle Unterstützung im Alltag. Es gibt jedoch bestimmte Tätigkeiten, die sie nicht übernehmen dürfen, da diese gesetzlich geregelt sind und spezielle Qualifikationen erfordern, die in Deutschland anerkannt sein müssen.

Was fällt unter die Behandlungspflege?

Die Behandlungspflege umfasst medizinische und pflegerische Aufgaben, die nur von qualifiziertem Fachpersonal durchgeführt werden dürfen. Dazu gehören:

  • Medizinische Behandlungen: Verabreichung von Medikamenten, Injektionen, Infusionen.
  • Wundversorgung: Verbandswechsel, Behandlung von chronischen Wunden.
  • Therapien: Physiotherapie, Ergotherapie oder andere ärztlich verordnete Behandlungen.

Unsere Betreuungskräfte dürfen diese Aufgaben nicht übernehmen, auch wenn sie in ihrem Heimatland als Krankenschwestern ausgebildet wurden. Ihre Diplome werden in Deutschland nicht anerkannt, und die Behandlungspflege bleibt daher den hiesigen Pflegediensten vorbehalten.

Unsere Empfehlung: Kombination von Betreuung und Pflege

Wir raten Ihnen, die Behandlungspflege weiterhin durch Ihren bestehenden Pflegedienst durchführen zu lassen, der von der Pflege- oder Krankenkasse finanziert wird. Unsere Betreuungskräfte ergänzen diese Leistungen ideal, indem sie sich um die Alltagsbetreuung kümmern.

Was kann (darf) die Betreuungskraft übernehmen?

Unsere Betreuungskräfte sind spezialisiert auf folgende Aufgaben:

  • Haushaltshilfe: Einkaufen, Kochen, Putzen und andere hauswirtschaftliche Tätigkeiten.
  • Alltagsbegleitung: Unterstützung bei Spaziergängen, Arztbesuchen oder Freizeitaktivitäten.
  • Emotionale Betreuung: Gesellschaft leisten, Gespräche führen und für eine angenehme Atmosphäre sorgen.

Warum diese Aufteilung?

Die Kombination aus professioneller Behandlungspflege durch einen Pflegedienst und der Alltagsbetreuung durch unsere Betreuungskräfte bietet die beste Lösung für eine umfassende und zuverlässige Pflege. So können Sie sicher sein, dass alle Bedürfnisse Ihres Angehörigen optimal abgedeckt sind.

Häufige Fragen

Darf die Betreuungskraft Medikamente verabreichen?
Nein, die Verabreichung von Medikamenten fällt unter die Behandlungspflege und darf nur von qualifiziertem Fachpersonal durchgeführt werden.

Was passiert, wenn medizinische Hilfe benötigt wird?
In solchen Fällen sollte der zuständige Pflegedienst oder ein Arzt kontaktiert werden. Unsere Betreuungskräfte können jedoch bei der Organisation und Begleitung unterstützen.

Kann die Betreuungskraft den Pflegedienst ersetzen?
Nein, die Betreuungskraft ist eine Ergänzung zum Pflegedienst und übernimmt keine medizinischen oder pflegerischen Aufgaben.

Arbeiten die Pflegekräfte wirklich 24-Stunden?

Seniorenpflege in einer digitalen Zukunft
Seniorenbetreuung Zuhause
Zusammen kochen

Eine der häufigsten Fragen, die uns gestellt wird, ist, ob unsere Betreuungskräfte tatsächlich 24 Stunden am Tag im Einsatz sind. Hier möchten wir transparent erklären, wie die Arbeitszeiten, Pausenzeiten und Ruhephasen unserer Betreuungskräfte geregelt sind, um sowohl die Bedürfnisse der Pflegebedürftigen als auch die Rechte der Betreuungskräfte zu berücksichtigen.

Rund-um-die-Uhr-Betreuung bedeutet nicht 24-Stunden-Arbeit

Unsere Betreuungskräfte sind zwar rund um die Uhr ansprechbar, das bedeutet jedoch nicht, dass sie 24 Stunden am Tag arbeiten. Auch Betreuungskräfte benötigen ausreichend Zeit, um sich auszuruhen und zu erholen. Die Arbeitszeit ist gesetzlich auf 40 Stunden pro Woche begrenzt, und wir legen großen Wert darauf, dass diese Vorgaben eingehalten werden.

Pausenzeiten und freier Tag

Um die Gesundheit und Leistungsfähigkeit unserer Betreuungskräfte zu gewährleisten, sind folgende Ruhezeiten festgelegt:

  • Tägliche Pause: Jede Betreuungskraft hat Anspruch auf mindestens 3 Stunden Pause pro Tag, in der sie sich zurückziehen und erholen kann.
  • Freier Tag pro Woche: Zusätzlich hat jede Betreuungskraft einen freien Tag pro Woche, an dem sie sich vollständig ausruhen und ihre Freizeit genießen kann.

Diese Regelungen sind nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern auch essenziell, um eine langfristige und zuverlässige Betreuung zu gewährleisten.

Nachtruhe und Schlafzeiten

Die Nachtruhezeit unserer Betreuungskräfte liegt in der Regel zwischen 22:00 und 6:00 Uhr. In dieser Zeit können sich die Betreuungskräfte erholen, um am nächsten Tag wieder voll einsatzfähig zu sein.

Ausnahmen:
In bestimmten Fällen, z. B. wenn der Pflegebedürftige nachts Unterstützung benötigt, können Betreuungskräfte Nachteinsätze übernehmen. Dabei stehen sie nachts 2-3 Mal auf, um Hilfe zu leisten. Dies geschieht jedoch nur unter folgenden Voraussetzungen:

  • Die Betreuungskraft wird vorab informiert und erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden.
  • Es wird sichergestellt, dass die Betreuungskraft am nächsten Tag ausreichend Zeit zur Erholung hat.

Aus unserer Erfahrung wissen wir, dass Betreuungskräfte, die nachts mehrmals aufstehen und tagsüber keinen Schlafausgleich erhalten, langfristig nicht bei einem Patienten bleiben können. Daher achten wir sorgfältig auf die Einhaltung von Ruhezeiten und die Gesundheit unserer Mitarbeiterinnen.

Sicherheit durch Zusammenwohnen

Das Zusammenwohnen mit der Betreuungskraft gibt Ihnen die Sicherheit, dass immer jemand in der Nähe ist, falls unerwartet Hilfe benötigt wird. Auch wenn die Betreuungskraft nachts schläft oder ihre Pausenzeiten einhält, ist sie in Notfällen ansprechbar und kann schnell reagieren.

Häufige Fragen

Müssen Betreuungskräfte wirklich 24 Stunden arbeiten?
Nein. Die Arbeitszeit ist auf 40 Stunden pro Woche begrenzt, und es gibt feste Ruhezeiten, Pausenzeiten und einen freien Tag pro Woche.

Wie lange dauern die täglichen Pausenzeiten?
Jede Betreuungskraft hat Anspruch auf mindestens 3 Stunden Pause pro Tag, in der sie sich erholen kann.

Haben die Betreuungskräfte einen freien Tag pro Woche?
Ja, jede Betreuungskraft hat einen freien Tag pro Woche, an dem sie sich vollständig ausruhen kann.

Was passiert, wenn nachts Hilfe benötigt wird?
In solchen Fällen können Betreuungskräfte nachts aufstehen, sofern sie vorab informiert wurden und damit einverstanden sind.

Finanzierung Rund um Pflege leicht gemacht – Tipps

Kosten - Kolba- Seniorenbetreuung

Finanzierung der Seniorenbetreuung:
Krankenkasse, Pflegekasse & Berufsgenossenschaft

Viele unserer Kunden fragen sich, ob die Kosten für unsere Dienstleistungen über die Krankenkasse oder Pflegekasse abgerechnet werden können. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur Finanzierung unserer Betreuungs- und Pflegeleistungen.

Die Kosten für die Seniorenbetreuung zu Hause setzen sich aus verschiedenen Faktoren zusammen:

  1. Deutsches Pflegepersonal: Die Kosten für professionelle Pflegekräfte aus Deutschland, die zu Hause unterstützen, können je nach Umfang der Pflege und Qualifikation des Personals variieren. Stundensätze liegen oft zwischen 20 und 40 Euro.
  2. Pflegekräfte aus dem Ausland (z.B. Polen): Über Vermittlungsagenturen können Pflegekräfte aus dem Ausland, beispielsweise aus Polen, engagiert werden. Die Kosten hierfür sind oft günstiger und liegen bei etwa 90 bis 120 Euro pro Tag (für 24-Stunden-Betreuung, z.B. für 2 Personen). Dies ist eine kosteneffiziente Alternative zur stundenweisen Betreuung durch deutsches Pflegepersonal.
  3. Haushaltshilfen: Wenn zusätzlich zur Pflege Unterstützung im Haushalt benötigt wird, fallen weitere Kosten an. Hier können die Preise zwischen 15 und 25 Euro pro Stunde liegen.
  4. Pflegehilfsmittel: Kosten für Hilfsmittel wie Rollatoren, Pflegebetten oder Inkontinenzartikel können ebenfalls anfallen.
  5. Anpassungen im Haushalt: Barrierefreie Umbauten wie Treppenlifte oder behindertengerechte Bäder können hohe einmalige Kosten verursachen.
  6. Betreuungsleistungen: Tages- oder Nachtpflege, stundenweise Betreuung oder Entlastungsdienste können zusätzliche Ausgaben bedeuten.

Zuschüsse durch die Pflegeversicherung

Die deutsche Pflegeversicherung bietet verschiedene Leistungen, um die Kosten der häuslichen Pflege zu reduzieren. Die Höhe der Zuschüsse hängt vom Pflegegrad des Betroffenen ab:

  1. Pflegegeld: Pflegebedürftige, die von Angehörigen oder Freunden gepflegt werden, können Pflegegeld beantragen. Die Höhe liegt je nach Pflegegrad zwischen 347 Euro (Pflegegrad 2) und 990 Euro (Pflegegrad 5) pro Monat.
  2. Sachleistungen: Wer professionelle Pflegedienste in Anspruch nimmt, erhält Sachleistungen. Diese betragen zwischen 796 Euro (Pflegegrad 2) und 2.299 Euro (Pflegegrad 5) monatlich.
  3. Kombinationsleistungen: Es ist möglich, Pflegegeld und Sachleistungen zu kombinieren, wenn sowohl Angehörige als auch professionelle Dienste die Pflege übernehmen.
  4. Entlastungsbetrag: Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2-5 erhalten einen Entlastungsbetrag von bis zu 125 Euro monatlich, der für Betreuungs- und Entlastungsleistungen wie Tagespflege oder stundenweise Betreuung genutzt werden kann.
  5. Zuschüsse für Pflegehilfsmittel: Die Pflegeversicherung übernimmt teilweise die Kosten für Pflegehilfsmittel wie Betten, Rollstühle oder Inkontinenzartikel.
  6. Wohnumfeldverbesserung: Für barrierefreie Umbauten können Zuschüsse von bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme beantragt werden.
  7. Verhinderungspflege: Wenn die pflegende Person vorübergehend verhindert ist (z.B. durch Urlaub oder Krankheit), übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten für eine Ersatzpflege bis zu 1.685 Euro pro Jahr.
  8. Pflegeberatung: Die Pflegekassen bieten kostenlose Beratungen an, um individuelle Lösungen für die häusliche Pflege zu finden.

Antragstellung und Voraussetzungen

Um die Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch zu nehmen, muss ein Antrag bei der zuständigen Pflegekasse gestellt werden. Voraussetzung ist die Einstufung in einen Pflegegrad (1-5) durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder einen anderen Gutachter.

Fazit

Die Kosten für die Seniorenbetreuung zu Hause können zwar hoch sein, jedoch bietet die Pflegeversicherung umfangreiche Zuschüsse und Leistungen, um die finanzielle Belastung zu mindern. Während die stundenweise Betreuung durch deutsches Pflegepersonal mit 20 bis 40 Euro pro Stunde zu Buche schlagen kann, bieten Vermittlungsagenturen für Pflegekräfte aus dem Ausland, beispielsweise aus Polen, oft eine kostengünstigere Alternative. Hier liegen die Kosten bei etwa 90 bis 120 Euro pro Tag (für 24-Stunden-Betreuung, z.B. für 2 Personen). Es lohnt sich, sich frühzeitig über die Möglichkeiten zu informieren und alle in Frage kommenden Leistungen zu beantragen. Eine individuelle Beratung durch die Pflegekasse oder unabhängige Pflegeberatungsstellen kann dabei helfen, die bestmögliche Unterstützung zu erhalten.

Häufige Fragen

Kann ich die Betreuungskraft über die Pflegekasse abrechnen?
Nein, eine Abrechnung als Pflegesachleistung ist derzeit nicht möglich. Sie können jedoch Ihr Pflegegeld nutzen, um unsere Dienstleistungen zu finanzieren.

Was ist, wenn ich durch einen Arbeitsunfall pflegebedürftig geworden bin?
In diesem Fall übernimmt die Berufsgenossenschaft die Kosten für unsere Dienstleistungen in vollem Umfang. Wir unterstützen Sie bei der Antragstellung und Abwicklung.

Gibt es weitere Finanzierungsmöglichkeiten?
Ja, wir beraten Sie gerne zu alternativen Finanzierungsmöglichkeiten wie Zuschüssen, Stiftungen oder privaten Zuzahlungen.

Wie gehe ich mit dem jetzt eingesetzten Pflegedienst um?

Die Betreuung und Pflege eines Angehörigen zu Hause kann eine komplexe Aufgabe sein, die oft die Zusammenarbeit mehrerer Dienstleister erfordert. Viele Familien nutzen bereits die Leistungen eines heimischen Pflegedienstes, der von der Pflege- oder Krankenkasse finanziert wird. Gleichzeitig suchen sie nach zusätzlicher Unterstützung durch eine Betreuungskraft. Doch wie lassen sich diese beiden Dienste optimal kombinieren?

Unsere Empfehlung: Pflegedienst und Betreuungskraft ergänzen sich

Wir raten Ihnen ausdrücklich dazu, die Pflegeleistungen, die Ihnen derzeit durch Ihren Pflegedienst erbracht werden, weiterhin in Anspruch zu nehmen. Unsere Betreuungskräfte sind keine Konkurrenz zu den hiesigen Pflegediensten, sondern eine wertvolle Ergänzung.

Warum sollten Sie beide Dienste nutzen?

  • Pflegedienst: Übernimmt medizinische und pflegerische Aufgaben, die speziell geschultes Personal erfordern (z. B. Verbandswechsel, Injektionen, medizinische Behandlungen).
  • Betreuungskraft: Unterstützt im Alltag, bietet Gesellschaft, hilft bei hauswirtschaftlichen Tätigkeiten und entlastet die Angehörigen.

Was kann die Betreuungskraft übernehmen?

Unsere Betreuungskräfte sind darauf spezialisiert, den Alltag Ihres Angehörigen zu erleichtern. Dazu gehören:

  • Haushaltshilfe: Einkaufen, Kochen, Putzen und andere hauswirtschaftliche Tätigkeiten.
  • Alltagsbegleitung: Unterstützung bei Spaziergängen, Arztbesuchen oder Freizeitaktivitäten.
  • Emotionale Betreuung: Gesellschaft leisten, Gespräche führen und für eine angenehme Atmosphäre sorgen.

Was bleibt Aufgabe des Pflegedienstes?

Der heimische Pflegedienst führt weiterhin wichtige medizinische und pflegerische Aufgaben durch, die gesetzlich geregelt sind und spezielle Qualifikationen erfordern. Dazu gehören:

  • Medizinische Behandlungen: Verabreichung von Medikamenten, Wundversorgung, Injektionen.
  • Pflegerische Maßnahmen: Hilfe bei der Körperpflege, Mobilisation, Lagerung.
  • Therapien: Physiotherapie, Ergotherapie oder andere ärztlich verordnete Behandlungen.

Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit?

Eine gute Zusammenarbeit zwischen Pflegedienst, Betreuungskraft und Angehörigen ist der Schlüssel zu einer optimalen Betreuung. Hier sind einige Tipps:

  1. Klare Aufgabenverteilung: Legen Sie fest, welche Aufgaben der Pflegedienst übernimmt und welche die Betreuungskraft.
  2. Regelmäßiger Austausch: Sorgen Sie für eine gute Kommunikation zwischen allen Beteiligten.
  3. Gemeinsame Planung: Erstellen Sie einen Betreuungsplan, der die Bedürfnisse des Pflegebedürftigen berücksichtigt.

Häufige Fragen

Ersetzt die Betreuungskraft den heimischen Pflegedienst?
Nein. Die Betreuungskraft ist eine Ergänzung und übernimmt keine medizinischen oder pflegerischen Aufgaben, die gesetzlich dem Pflegedienst vorbehalten sind.

Kann die Betreuungskraft auch nachts oder am Wochenende im Einsatz sein?
Ja. Unsere Betreuungskräfte können flexibel eingesetzt werden, um Sie auch außerhalb der regulären Arbeitszeiten des Pflegedienstes zu unterstützen.

Wie finanziere ich die Betreuungskraft?
Die Kosten für die Betreuungskraft können über Pflegegeld, private Zuzahlungen oder andere Finanzierungsmöglichkeiten gedeckt werden. Gerne beraten wir Sie dazu ausführlich.

Ärztliche Verordnung

Ärztliche Verordnung

Eine ärztliche Verordnung ist eine schriftliche Anweisung eines Arztes an eine Apotheke, ein Arzneimittel, ein Heilmittel oder ein Hilfsmittel an einen Patienten abzugeben. Die ärztliche Verordnung kann verschiedene Formen haben, je nachdem, ob das verordnete Mittel verschreibungspflichtig oder nicht verschreibungspflichtig ist, ob die Kosten von der Krankenkasse oder dem Patienten getragen werden und ob das Mittel besonderen gesetzlichen Regelungen unterliegt. Die ärztliche Verordnung muss bestimmte Angaben enthalten, wie zum Beispiel die Daten des Patienten, des Arztes und des verordneten Mittels. 

Eine ärztliche Verordnung ist nicht nur für Arzneimittel, sondern auch für Hilfsmittel, die Sie zu Hause brauchen, wie zum Beispiel:

  • Rollstühle, Rollatoren, Gehstöcke oder Elektromobile, die Ihnen die Mobilität erleichtern
  • Pflegebetten, Matratzen, Lagerungskissen oder Lifter, die Ihnen das Liegen und Aufstehen erleichtern
  • Inkontinenzmaterialien, Katheter, Stomaartikel oder Wundversorgungsmittel, die Ihnen die Hygiene und Versorgung erleichtern
  • Hörgeräte, Brillen, Lupen oder Sprachcomputer, die Ihnen die Kommunikation und Orientierung erleichtern
  • Blutzuckermessgeräte, Blutdruckmessgeräte, Inhalationsgeräte oder Sauerstoffgeräte, die Ihnen die Überwachung und Behandlung Ihrer Erkrankung erleichtern

Um diese Hilfsmittel zu erhalten, müssen Sie zuerst eine ärztliche Verordnung von Ihrem Arzt, Zahnarzt, oder Heilpraktiker bekommen. Diese Verordnung müssen Sie dann in einer Apotheke oder einem Sanitätshaus einlösen. Die Kosten für die Hilfsmittel werden in der Regel von Ihrer Krankenkasse oder Pflegekasse übernommen, wenn Sie die Voraussetzungen dafür erfüllen. Sie müssen dann nur eine geringe Zuzahlung leisten, die je nach Hilfsmittel zwischen 5 und 10 Euro liegt.

Viele Menschen wissen nicht, dass sie Anspruch auf diese Hilfsmittel haben und bezahlen sie aus eigener Tasche. Das kann sehr teuer werden, vor allem wenn Sie mehrere Hilfsmittel brauchen. Deshalb ist es wichtig, sich über die Möglichkeiten zu informieren und die ärztliche Verordnung zu nutzen. Sie können sich auch von einer Pflegeberatung oder Ihrer Krankenkasse beraten lassen, welche Hilfsmittel für Sie geeignet sind und wie Sie sie beantragen können.

Ein Beispiel ist auch für die Krankenfahrten

  • Sie sollten eine ärztliche Verordnung für die Krankenfahrt holen. Ihr Arzt oder Ihre Ärztin muss Ihnen eine Verordnung über die medizinische Notwendigkeit der Fahrt ausstellen. Die Verordnung sollte regulär vor der Beförderung ausgestellt werden. Nur in Ausnahmefällen, insbesondere in Notfällen, kann die Beförderung nachträglich verordnet werden.
  • Sie müssen die Genehmigung Ihrer Krankenkasse für die Krankenfahrt einholen (gilt nur für ambulante Behandlungen). Bei Fahrten zur ambulanten Behandlung ist vor der ersten Fahrt in den meisten Fällen eine Genehmigung durch Ihre Krankenkasse erforderlich. Sie müssen dazu die Verordnung Ihrer Krankenkasse vorlegen und einen Antrag auf Kostenübernahme stellen. Die Krankenkasse wird dann prüfen, ob die Voraussetzungen für die Kostenübernahme erfüllt sind.
  • Sie müssen das geeignete Beförderungsmittel für die Krankenfahrt wählen. Je nach Ihrem Gesundheitszustand und der Entfernung zum Behandlungsort können Sie verschiedene Beförderungsmittel nutzen, zum Beispiel öffentliche Verkehrsmittel, private Kraftfahrzeuge, Mietwagen, Taxen oder Liegemietwagen. Die Kosten für das Beförderungsmittel werden von Ihrer Krankenkasse ganz oder teilweise erstattet.
  • Sie müssen die Rechnungen oder Belege für die Krankenfahrt aufbewahren. Sie können sich am Behandlungsort eine Anwesenheitsbescheinigung ausstellen lassen und bei Ihrer Krankenkasse einen formlosen Antrag auf Erstattung der Fahrkosten stellen. Sie müssen dazu die Rechnungen oder Belege für das Beförderungsmittel und die Anwesenheitsbescheinigung Ihrer Krankenkasse vorlegen
  • Sie müssen eine gesetzliche Zuzahlung für die Krankenfahrt leisten. Die Zuzahlung beträgt 10 Prozent der Fahrtkosten, mindestens jedoch 5 Euro und höchstens 10 Euro pro Fahrt. Die Zuzahlung ist an den Leistungserbringer zu entrichten. Sie können sich von der Zuzahlung befreien lassen, wenn Sie bestimmte Einkommensgrenzen unterschreiten oder wenn Sie bereits 2 Prozent (bei chronisch Kranken 1 Prozent) Ihres Bruttoeinkommens an Zuzahlungen geleistet haben


Dieser Text basiert auf den folgenden Quellen:

Krankentransport auf Rezept: Wann gesetzliche Krankenkassen zahlen. https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/krankenversicherung/krankentransport-auf-rezept-wann-gesetzliche-krankenkassen-zahlen-33784.

Fahrkosten zu einer medizinischen Behandlung | gesund.bund.de. https://bing.com/search?q=Krankenfahrt+beantragen.


Bitte beachten Sie, dass dieser Text nur zu Informationszwecken dient und keine medizinische Beratung ersetzt. Sie sollten immer Ihren Arzt konsultieren, bevor Sie ein Hilfsmittel einnehmen oder absetzen. Ich bin kein Arzt und kann keine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit dieses Textes übernehmen. Dieser Text basiert auf den folgenden Quellen: