KRANKENFAHRTEN – INFO

Krankenfahrten

Krankenfahrten sind Fahrten, die ohne medizinisch-fachliche Betreuung mit öffentlichen Verkehrsmitteln, privaten Kraftfahrzeugen, Mietwagen oder Taxen durchgeführt werden. Sie sind von Krankentransporten zu unterscheiden, die eine medizinische Begleitung oder eine fachgerechte Lagerung erfordern. Die Kosten für Krankenfahrten werden unter bestimmten Voraussetzungen von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen.

Die Voraussetzungen für die Kostenübernahme sind

– Die Krankenfahrt muss im Zusammenhang mit einer Leistung der Krankenkasse stehen, zum Beispiel einer ambulanten oder stationären Behandlung.

– Die Krankenfahrt muss aus medizinischer Sicht zwingend notwendig sein.

– Die Krankenfahrt muss vom Arzt verordnet werden.

– Die Krankenfahrt muss von der Krankenkasse genehmigt werden (außer in bestimmten Fällen wie Schwerbehinderung oder Pflegebedürftigkeit)

Die Höhe der Kostenübernahme hängt von der Art der Krankenfahrt ab

– Für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder privaten Kraftfahrzeugen werden die tatsächlich entstandenen Kosten erstattet.

– Für Fahrten mit Mietwagen oder Taxen werden die ortsüblichen Tarife erstattet.

– Für Fahrten mit behindertengerechten Fahrzeugen werden die angemessenen Mehrkosten erstattet.

Die Kostenübernahme gilt für folgende Arten von Krankenfahrten

– Fahrten zur stationären Behandlung ins Krankenhaus oder in eine Rehabilitationseinrichtung.

– Fahrten zur ambulanten Operation oder zur ambulanten Behandlung im Krankenhaus.

– Fahrten zur ambulanten Behandlung bei schwerer Erkrankung oder Pflegebedürftigkeit (zum Beispiel Dialyse, Strahlentherapie oder Chemotherapie).

– Fahrten zur ambulanten Behandlung bei Schwerbehinderung mit den Merkzeichen aG, Bl oder H im Ausweis.

Die Kostenübernahme gilt nicht für folgende Arten von Krankenfahrten

– Fahrten zu Vorsorgeuntersuchungen oder Impfungen.

– Fahrten zu regelmäßigen Kontrolluntersuchungen oder Nachsorgebehandlungen (außer bei schwerer Erkrankung oder Pflegebedürftigkeit).

– Fahrten zu Heilpraktikern oder anderen nicht ärztlichen Leistungserbringern.

Bei der Kostenübernahme müssen Sie als Versicherter eine gesetzliche Zuzahlung leisten. Die Zuzahlung beträgt 10 Prozent der Fahrtkosten, mindestens jedoch 5 Euro und höchstens 10 Euro pro Fahrt. Die Zuzahlung ist an den Leistungserbringer zu entrichten. Sie können sich von der Zuzahlung befreien lassen, wenn Sie bestimmte Einkommensgrenzen unterschreiten oder wenn Sie bereits 2 Prozent (bei chronisch Kranken Prozent) Ihres Bruttoeinkommens an Zuzahlungen geleistet haben.

Hier finden Sie mehr Informationen ….

Pflegebett auf ärztliche Verschreibung

Pflegebett

Wo kann ich ein Pflegebett/Krankenbett auf Rezept bekommen?
Ein Krankenhausbett und ein Pflegebett bedeuten im Grunde dasselbe –
– Ein Bett, das den Bedürfnissen eines kranken oder pflegebedürftigen Menschen entspricht. Während Pflegebetten in stationären Pflegeeinrichtungen und in der häuslichen Umgebung eingesetzt werden, sind Krankenbetten meist in Krankenhäusern zu finden.
Die Begriffe Krankenbett und Pflegebett weisen auch darauf hin, wer für die Kostenübernahme zuständig ist.
Bei einem Krankenhausbett ist es die Krankenkasse, bei einem Pflegebett die Pflegekasse – technisch ist es aber im Grunde das Gleiche.

Sie brauchen nur zum Arzt zu gehen, sich ein Rezept
mit dem Vermerk „behindertengerechtes Bett “ ausstellen zu lassen, und die Krankenkasse übernimmt die Kosten für ein Krankenbett als Hilfsmittel

Das Pflegebett / Krankenbett ist in der Liste der medizinischen Hilfsmittel aufgeführt.
Zuständiger Verordnungsadressat ist insoweit die Krankenkasse (SGB V) oder die Pflegekasse (SGB XI). Es kann also gesagt werden, dass ein Pflegebett oder ein Krankenbett auf Rezept erhältlich ist.

Das Pflegebett / Krankenbett ist in der Liste der medizinischen Hilfsmittel aufgeführt.
Krankenbett Zuhause
Pflegebett
Pflegebett Zuhause
AdobeStock 170129174 1
Ärztliche Verordnung

Wie gut sprechen die Betreuungskräfte deutsch?

Sprachkenntnisse
Pflege Zuhause

Bei der Auswahl einer Betreuungskraft für die Seniorenbetreuung zu Hause spielen Sprachkenntnisse eine entscheidende Rolle. Wir legen großen Wert darauf, dass unsere Betreuungskräfte über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen, um eine reibungslose Kommunikation und eine vertrauensvolle Betreuung zu gewährleisten.

Die Sprachkenntnisse unserer Betreuungskräfte unterscheiden sich je nach individuellem Hintergrund und Erfahrung. Um Ihnen eine bessere Einschätzung zu ermöglichen, haben wir die Deutschkenntnisse in drei Kategorien unterteilt:

1. Grundkenntnisse

  • Verstehen: Gut – Die Betreuungskraft kann Gespräche und Anweisungen gut verstehen.
  • Sprechen: Mit Schwierigkeiten – Einfache Sätze sind möglich, jedoch kann es bei komplexeren Themen zu Verständigungsschwierigkeiten kommen.
  • Einsatz: Ideal für Betreuungsaufgaben, bei denen weniger sprachliche Interaktion erforderlich ist.

2. Mittlere Kenntnisse

  • Verstehen: Sehr gut – Die Betreuungskraft versteht Alltagsgespräche und Anweisungen problemlos.
  • Sprechen: Einfache Unterhaltungen sind möglich – Die Betreuungskraft kann sich in alltäglichen Situationen gut verständigen.
  • Einsatz: Gut geeignet für Betreuungsaufgaben, die regelmäßige Kommunikation erfordern.

3. Gute Kenntnisse

  • Verstehen: Sehr gut – Die Betreuungskraft versteht auch komplexe Gespräche und Anweisungen.
  • Sprechen: Ohne Einschränkungen – Die Betreuungskraft kann sich fließend und ohne Schwierigkeiten unterhalten.
  • Einsatz: Ideal für Betreuungsaufgaben, die eine intensive Kommunikation und Interaktion erfordern.

Warum sind Sprachkenntnisse wichtig?

Gute Deutschkenntnisse sind entscheidend, um:

  • Eine vertrauensvolle Beziehung zwischen Betreuungskraft und Senior aufzubauen.
  • Missverständnisse in der Pflege und Betreuung zu vermeiden.
  • Den Alltag für den Senior angenehm und sicher zu gestalten.

Unsere Vorgehensweise

Bei der Vermittlung unserer Betreuungskräfte achten wir sorgfältig auf die Sprachkenntnisse und passen diese an die individuellen Bedürfnisse unserer Kunden an. Gerne beraten wir Sie persönlich, um die passende Betreuungskraft für Sie zu finden.

* Ist ein Internetzugang für die Betreuungskräfte nötig?

Pflegekraft
Young Woman Help24h Pflege aus Polen

Es ist für den Kunden keine Voraussetzung einen Internetzugang anzubieten, aber ohne Internetzugang erschwert sich die Personalsuche. Mittlerweile wünschen sich alle Betreuungskräfte einen Internetzugang um Kontakt zur Familie zu halten oder auch online Formalitäten klären zu können. Einen Laptop braucht der Kunde nicht zur Verfügung zu stellen.